Kampf um Sozialwohnungen
Am 16.09.2014 berichtete der Iserlohner Kreisanzeiger (IKZ) in dem Artikel Ein Mietspiegel der soziale Spannungen fördert über Änderungen bei der Gewährung von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis.
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Analyse & Konzepte GmbH
Der Märkische Kreis beruft sich bei seinen neuen Vorgaben auf ein eigens erstelltes Konzept der Hamburger Firma Analyse & Konzepte GmbH.
Weiterführende Recherchen belegen jedoch, dass Konzepte dieser Firma für etliche Jobcenter und Kommunen erstellt wurden. Verhältnismäßig viele Konzepte wurden von Sozial- und Landessozialgerichten als „nicht schlüssig“ verworfen. Die Leistungsberechtigten haben alle Anspruch auf höhere Leistungen. Aber nur wer sich gegen falsche Berechnungsgrundlagen wehrt, erhält tatsächlich mehr Geld.
Ein Blick in die hohe Zahl der vom Jobcenter Märkischer Kreis eingeleiteten Mietsenkungsverfahren zeigt, dass man geradezu von Zwangsumsiedelungen reden könnte. Zwar wird seitens des JC regelmäßig vorgetragen, man könne in der Wohnung verbleiben, wenn man die Differenz aus der Regelleistung ausgleichen würde, allerdings bedeutet dies gleichzeitig eine wohl jahrelange Unterschreitung des Existenzminimums. Außerdem entstehen weitergehende finanzielle Benachteiligungen.
Das Konzept des Märkischen Kreises unterliegt derzeit in mehreren anhängigen Verfahren der gerichtlichen Überprüfung.
Ausnahmslos jeder Leistungsberechtigte, der Zuzahlungen zu seiner Miete aus der Regelleistung oder Minijobs aufbringen muss, sollte zur Vermeidung von weitergehenden Benachteiligungen gegen jeden Bewilligungs- und Änderungsbescheid Widerspruch einlegen lassen.
Die Komplexität der Thematik und die unzureichende Aufklärung in den Behörden gebietet die Einschaltung eines Rechtanwaltes.
aufRECHT e.V.
Am Bilstein 10-12
58636 Iserlohn
Di und Di 14:00-18:00
aufrechtev () gmx.de
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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