Jobcenter Märkischer Kreis im Focus der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Am 17. Juni 2015 stellte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, den 25. Tätigkeitsbericht Ihrer Behörde vor.
In der vorliegenden Ausgabe werden unter anderem einige Rechtsverstöße des Jobcenter Märkischer Kreis vorgestellt, nachdem Betroffene mehrmals die Behörde eingeschaltet hatten. Über das Portal fragdenstaat.de wurden in den vergangenen Jahren 55 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Gerade mal die Hälfte wurde beantwortet.
Ertappt
Einige der im 25. Tätigkeitsbericht gerügten Themen werden zur Teil bis heute im Jobcenter Märkischer Kreis umgesetzt und rechtswidrig eingefordert: der Missbrauch von Sozialdaten, die Manipulation von Benutzerdaten im BA-Profil, ungenehmigte Weitergabe von Sozialdaten an Dritte, das Einfordern von Mietbescheinigungen und Sozial- und Kontodaten „unbeteiligter Dritter“.
Eingelenkt ist die Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis bei der Forderung des BFDI die öffentliche Ächtung der Leistungsberechtigten zu beenden und die Absenderkennung auf Postsendungen zu unterlassen. – Nicht ohne Einbindung des BFDI.
Die Möglichkeiten auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erlauben es dem wachsamen Bürger die Fragen zu stellen, die scheinbar niemand sonst stellen will. Transparenz ist ein Kennzeichen echter gelebter Demokratie und eine wirksame Kontrollinstanz für rechtswidrige und selbstherrliche Führungskräfte.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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