Corona-Pandemie
Iserlohner Zwischenbilanz bei Verstößen gegen das Kontaktverbot

Der Bußgeldkatalog des Landes NRW | Foto: Land NRW - Grafik: Dabitsch
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Nachdem sich Bund und Länder am vergangenen Sonntag auf ein umfangreiches Kontaktverbot für zunächst zwei Wochen verständigt haben, fällt die erste Zwischenbilanz für Iserlohn sehr positiv aus.

"Großes Lob für verantwortungsvolles Handeln"

"Die Fraktionen des Rates und der Verwaltungsvorstand möchten den Iserlohnerinnen und Iserlohnern ein großes Lob für ihr verantwortungsvolles Handeln aussprechen. Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben die Zeichen der Zeit erkannt und die Botschaft verstanden, dass es in dieser Zeit geboten ist, die für uns alle ungewohnten Regeln zum Kontaktverbot einzuhalten", erklärt der Erste Beigeordnete Michael Wojtek, "jeder, der sich an die Auflagen hält, leistet seinen persönlichen Beitrag zur Überwindung der Krise."

Personell deutlich verstärktes Ordnungsamt

Die positive Einschätzung des Ersten Beigeordneten wird untermauert durch die Erkenntnisse des Ordnungsamtes, das - personell deutlich verstärkt – für die Überwachung der Einhaltung der Corona-Regeln zuständig ist. Bis zu zehn Teams des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) sind hierzu täglich – auch am Wochenende – im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Die Erfahrungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des OSD in den vergangenen Tagen gemacht haben, sind ausgesprochen positiv. Bis auf einige wenige Ausreißer sind bisher keine Verstöße gegen das Kontaktverbot festgestellt worden.

Verwarnung gegen eine Imbissbetreiberin

"Am Montag musste eine mündliche Verwarnung gegen eine Imbissbetreiberin ausgesprochen werden, weil sie ihren Kunden weiterhin die Außenbestuhlung zur Verfügung stellte. Diese Maßnahme hat Wirkung gezeigt, der gastronomische Betrieb wurde eingestellt; ein Verzehr vor Ort ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für einen Kioskbetreiber, der am Dienstag Stehtische vor seinem Kiosk aufgestellt hatte. Nach der mündlichen Verwarnung sind diese Stehtische unverzüglich entfernt worden", berichtet Jens Rinke, stellvertretender Leiter des Bereichs Sicherheit und Ordnung.

Mündliche Verwarnungen und Platzverweise

Mündliche Verwarnungen und zum Teil auch Platzverweise mussten am Fritz-Kühn-Platz, am Schützenhof, am Bolzplatz In der Läger, auf dem Sportplatz Auf der Emst und im Bereich Seilersee ausgesprochen werden, da es dort zu Verstößen gegen die Zwei-Personen-Regelung gekommen war.
Die Polizeibehörde des Märkischen Kreises unterstützt die Überwachung der Einhaltung des Kontaktverbots und rückte in den vergangenen Tagen zu einigen Coronavirus-Einsätzen aus. Dabei wurden unter anderem kleinere Gruppen von jüngeren Menschen angetroffen, die gegen das Kontaktverbot verstießen. Hier wurden jeweils Platzverweise ausgesprochen und Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gefertigt.

Bußgeldkatalog des Landes

Der Bußgeldkatalog, den das Land Nordrhein-Westfalen für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen von bis zu 5000 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 25 000 Euro) erlassen hat, musste in Iserlohn noch nicht angewandt werden. Michael Wojtek: "Für mich ist das eine sehr positive Botschaft und ich hoffe, dass die Regeln von unseren Bürgerinnen und Bürgern auch in den nächsten Tagen so diszipliniert eingehalten werden, dass wir ohne Bußgelder auskommen."
Dem Bußgeldkatalog zufolge werden in Nordrhein-Westfalen bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Verbotenes Picknick und Grillen kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz des Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1 000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss wird mit 200 Euro bestraft. Wer eine Bar, eine Diskothek oder ein Fitnessstudio weiterhin betreibt, muss 5 000 Euro zahlen. Wer sein Restaurant geöffnet lässt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 4 000 Euro.

Die Ausnahmen

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahmen an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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