„Iserlohner Dorfrecht“ – das Jobcenter Märkischer Kreis auf dem Prüfstand
Eine weitere Beispielklage gibt tiefe Einblicke in die Arbeitsqualität des hiesigen Jobcenters und der Widerspruchstelle.
Sozialleistungsbetrug kennt offensichtlich zwei Richtungen. Die neue Veröffentlichung der Beispielklagen weist in erschreckender Deutlichkeit ein Muster nach, wie Leistungsberechtigte vom Jobcenter um ihre rechtmäßigen Leistungen geprellt werden.
Der Streit um die angemessenen Kosten der Unterkunft ist ein wiederkehrendes Thema seit der Einführung von Hartz IV.
Und obwohl Gesetzgeber, LSG NRW und BSG übereinstimmend einen erhöhten Rechtsanspruch ab Januar 2010 festgestellt hatten, widersetzten sich die Sachbearbeiter der aktuellen Gesetzgebung und folgten stattdessen vermutlich hausinternen Sonderanweisungen, dem berüchtigten "Iserlohner Dorfrecht" der Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis.
Auch dass die Geschäftsführung noch zusätzlich in einem eigenen Rundschreiben des Märkischen Kreises vom 22.08.2012 über einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vom 15.08.2012 in Kenntnis gesetzt worden war, ignorieren die Mitarbeiter auffällig übereinstimmend.
Bitte erst die Fakten prüfen, dann denken. Kritik wird gern entgegengenommen.
Ich bin übrigens ein Günter Wallraff-Fan.
Klage011
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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