Immer wieder Ärger mit den Energiekostenabrechnungen . . .

Steigende Energiepreise und sinkende Löhne, Zeitarbeit bei Bedarf, Renten, die oft kaum mehr die Existenzsicherung garantieren. "Notleidende Banken" ohne Gesicht, und von Armut und Depression gezeichnete Gesichter ohne politische Lobby. In Deutschland gehen immer mehr Lichter aus. Nicht selten ist die Ursache in mangelndem Wissen und fehlerhaften Bescheiden begründet.

Fest steht, dass bereits die Berechnungen des Durchschnittsverbrauchs für Energie, die Lebenshaltungskosten, und die Berücksichtigung in der Bedarfsermittlung unzureichend sind.

Dazu kommt noch, dass die Sozialleistungsträger nicht wie rechtlich vorgesehen - von Amts wegen - dafür Sorge tragen, dass die Leistungsberechtigten wenigstens die existenzielle Grundversorgung bekommen, worauf sie derzeit Anspruch haben.

In der Beratungspraxis ist auffällig, dass noch immer nicht alle Heizkosten von den Trägern automatisch übernommen werden. Die Abrechnungen der Energieversorger erschließen sich dem ungeübten Auge nicht auf Anhieb. Bei Nachtspeicherheizungen muss der Verbrauch meistens rechnerisch auseinander dividiert werden.

Heizstrom z.B. ist vom Träger zu übernehmen. Nachforderungen oder auch Nachzahlungen müssen hier sorgfältig getrennt werden.

Bei der Gewährung der Heizkosten haben die Sozialleistungsträger von Gesetzes wegen zu zahlen:

--> NT-Arbeitspreis
--> Stromsteuer
--> ½ Grundpreis
--> Schaltpreis
--> MWSt 19%
--> ggfs. anteilig Haushaltsstrom für Heizstrahler und Radiatoren
--> Stromkosten für den Betrieb einer Gastherme

Die zu ermittelnden Jahressummen lassen sich den Abrechnungen leider nicht ohne Weiteres entnehmen.

Weiter kommt erschwerend hinzu, dass die Bescheide bei Jobcenter und Grundsicherung oft nicht erkennen lassen wie die eingerechneten Zahlen ermittelt wurden, ob alle anzurechnenden Daten erfasst wurden und ob die in den Bescheiden ausgewiesenen Summen überhaupt zur Auszahlung gelangt sind.

Besonders chaotisch kann es werden, wenn die Behörde vorgibt Mieten und Energiekosten direkt an die Vermieter oder Energieversorger auszukehren, die Deckungssumme aber nicht erreicht wird.

Unabhängige Beratung kann helfen.

http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/10-03-Energieforderungen.pdf

http://www.energieverbraucher.de/de/site__2176/

aufRECHT e.V.
im Sozialzentrum Lichtblick
Am Bilstein 10-12
58636 Iserlohn
Tel: 02371 9729860
Mail: aufrechtev @ gmx.de (ohne Leerzeichen)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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