Hartz-IV-Unterkunftskosten in NRW auf dem Prüfstand – schnelles Handeln ist gefragt

Die Frage der Angemessenheit von Unterkunftskosten der rund 800.000 Bezieher von Hartz IV in Nordrhein-Westfahlen wird am 16. Mai vor dem Bundessozialgericht (BSG) verhandelt. Auf Weisung des NRW-Sozialministeriums wurden diese seit 2010 begrenzt.

Das Bundessozialgericht prüft kommende Woche den Vorgang und wird die Verwaltungspraxis in NRW mit hoher Wahrscheinlichkeit für rechtswidrig erklären. Hartz IVBeziehende, deren Mieten seit 2010 gekürzt wurden, sollten noch vor der BSG-Entscheidung am 16. Mail einen Überprüfungsantrag stellen. Nur wer den Antrag vor der BSG-Entscheidung einreicht, erhält bei einem positiven Urteil rückwirkend Geld. In allen anderen Fällen müssen die Jobcenter erst ab der BSG-Entscheidung höhere Unterkunftsleistungen berücksichtigen. Zur Sicherung von Ansprüchen ist schnelles Handeln jetzt nötig.

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http://www.harald-thome.de/media/files/KdU-PM-11.05.2012.pdf

Ein Musterantrag wird ebenfalls vorgehalten.
http://www.harald-thome.de/media/files/-berpr-fungsantrag-KdU-NRW-11-5-12.pdf

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass viele Jobcenter bis heute zum Nachteil der Betroffenen informieren. Unabhängige Beratung ist unverzichtbar.

Der Verein aufRECHT e.V. berät Betroffene

dienstags und donnerstags
16:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
58636 Iserlohn
Am Bilstein 10-12
aufrechtev ( at ) gmx.de

freitags
10:00-12:00 Uhr
58675 Hemer
Hademareplatz 48
Raum 109
Tel: 02372 980-1079
Arbeitslosenberatung-Hemer (at) t-online.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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