Hartz IV: Rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung
Manche Dinge muss man im Original weitergeben. Die Mail von Thomas Kallay, vom heutigen Tage, dem "Stiernacken" aus Eschwege, ist so etwas. Mit dem ihm gegebenen Charme und der unnachgiebigen Kaltschnäuzigkeit formuliert der erfolgreiche Regelsatz-Kläger von Karlsruhe seine Mitteilung zu den sinnentleerten Vertragsformularen der Jobcenter, den Eingliederungsvereinbarungen:
---BITTE WEITERLEITEN---
Guten Tag,
eine kluge Entscheidung des Sozialgerichtes Gelsenkirchen (Az.: S 43 AS 1316/13 ER) vom 18. Juni 2013 in Sachen Hartz-IV-SGB-II und Eingliederungsvereinbarung - Bewerbungen - Bewerbungskosten lässt aufhorchen:
Das Sozialgericht entschied, dass wenn in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung (EGV), die ein Leistungsbezieher (Anmerkung von uns: sinnloserweise) unterschrieben hat und in der Bewerbungen vom ihm verlangt werden, dann das Jobcenter in derselben EGV auch konkret die Übernahme der Bewerbungskosten zusichern muss. Andernfalls ist die EGV oder auch ein Verwaltungsakt dazu nichtig.
Unsere Meinung dazu: ein gutes Urteil.
---> Aber:
Eingliederungsvereinbarungen (EGV) sind, ganz offen gesagt, Bullshit.
Überflüssig wie Eiterpickel, Flöhe, Bettwanzen, Popel, Blähungen, Gonorrhöe, Hämorrhoiden oder anderes sinnloses Kroppzeuch.
EGV sind zu überhaupt nichts nütze, da die Jobcenter oder auch optierenden Sozialämter ganz einfach eben nichts anzubieten haben, was die Unterschrift unter eine EGV sinnvoll machen würde.
Erfahrene Hartz-IV-BezieherInnen, die zudem nicht kuschen vor den Behörden und ihren MitarbeiterInnen und entweder selbst sachkundig sind oder mit sachkundigen Beiständen (§ 13 Abs 4 SGB X) Termine bei Behördens wahr nehmen, wissen das längst.
Denn in den Jobcentern und optierenden Sozialämtern sitzen, auch im Jahr 10 von Hartz-IV, immer noch nahezu ausschließlich MitarbeiterInnen, die keinerlei belegbare sozialfachliche, sozialrechtliche oder anderweitig sozial sinnvolle Ausbildung haben, um dadurch in der Lage zu sein, Langzeiterwerbslosen echte soziale und berufliche Perspektiven zu bieten - und das war und ist auch im Hartz-IV-System nicht vorgesehen und nicht beabsichtigt.
Wozu also dann bei solchen Leuten etwas, z.B. so eine dusselige EGV, unterschreiben???
Und wenn die Jobcenter vielleicht in Ausnahmefällen (!!!) mal was Gescheites z.B. im Bereich Weiterbildung oder gar eine existenzgesichert bezahlte Stelle anzubieten haben (ein Millionen-Gewinn im Lotto ist wahrscheinlicher), so ist es dafür _auch dann_ de jure und de facto nicht notwendig, eine EGV zu unterschreiben.
Fazit: gutes Urteil, aber Eingliederungsvereinbarungen unterschreibt man/frau nicht. Punkt.
In diesem Sinne
--
Mit freundlichen Grüßen,
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
- der Vorstand -
i.A.
Thomas Kallay, 1. Vorsitzender
Schützengraben 35
37269 Eschwege
Telefon 05651-754706
Telefax 05651-754707
Telefax 03212-1344930
eMail: vorstand@arcasozialesw.de
ARCA Soziales Netzwerk e.V. arbeitet
rein ehrenamtlich und besteht seit 1998.
Vereinsregister-Nr. ist 6 VR 1436.
Steuerlich vom Finanzamt Eschwege
als mildtätig eingestuft.
Thomas, Du bist ein Raubein! Dafür schätze ich Dich. Mach weiter.
Charakter hat Kante.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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