Geschenke vor dem Jobcenter schützen
Na, das ist ja eine schöne Bescherung. Da möchten Menschen ihren Mitmenschen eine echte Freude zum Weihnachtsfest bereiten, und kaum ist das neue Jahr angebrochen, kürzt das Jobcenter deren Leistungen. Nein, das sind nicht die düsteren Zeiten von Zorro und Robin Hood. Das ist die asoziale Agenda-Politik in Deutschland 2013.
Geldgeschenke für die Enkel, eine Waschmaschine für die Tochter, eine Geldanweisung für den Schwiegersohn – konfisziert für das Staatssäckel.
gegen-hartz.de
Welche Geschenke die Behörden nicht anrechnen dürfen.
Für Leistungsberechtigte im Sozialstaat gilt mehr denn je: „Freedom ist just another word for nothing left to lose.“
(Freiheit bedeutet, dass man nichts mehr zu verlieren hat.).
Nur was geliehen wurde, darf ungestraft genutzt werden. Geschenke werden auf die Sozialleistungen angerechnet. (Minimale Almosen bleiben ausgenommen.)
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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