Beobachtungsgebiet und Sperrbezirk eingerichtet
Geflügel muss im Stall bleiben
Die Geflügelpest ist im Märkischen Kreis angekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für den gesamten Regierungsbezirk Arnsberg die Aufstallung von Geflügel per Erlass angeordnet. Die Stallpflicht gilt im gesamten Kreisgebiet.
Ein Betrieb in Menden hatte 100 Legehennen aus der Region Paderborn erhalten. In dem Betrieb dort wurde wenige Tage danach die Geflügelpest nachgewiesen und ist inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Bei der amtstierärztlichen Untersuchung am gleichen Tag in Menden wurden deutliche Krankheitserscheinungen festgestellt, mehrere Hühner waren verendet. Einige Kadaver wurden zum Veterinäruntersuchungsamt nach Arnsberg gebracht.
Am nächsten Tag bestätigte sich der Verdacht aufgrund der Tests beim Untersuchungsamt, was zur traurigen Folge hatte, dass alle auf dem Hof gehaltenen 150 Geflügel getötet werden mussten, um die Verbreitung des Erregers zu verhindern. Als Erreger wurde das hochpathogene Influenza A-Virus des Subtyps H5N8 amtlich nachgewiesen. Das Virus ist hoch ansteckend und befällt neben Hühnern auch Puten, Enten und Gänse. Eine Verbreitung der Krankheit in andere Geflügelbestände muss unbedingt verhindert werden.
Wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen mit-teilt, sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögel dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.
Vorsicht ist auch beim Kauf von lebendem Geflügel über fliegende Händler geboten. Das aktuelle Geschehen um einen Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn in unmittelbarem Zusammenhang zu einem Handel mit lebendem Geflügel im Reisegewerbe zeigt, dass die Geflügelpest auch überlebende Tiere in andere Bestände eingetragen wird. Nicht nur Nordrhein-Westfalen ist von diesen Verkäufen betroffen. Über den Handel mit lebendem Geflügel in kleinen Mengen, insbesondere an Hobbyhalter, wurden Legehennen aus Ostwestfalen in sechs weitere Bundesländer veräußert. Auch dort konnten in Folge des Ausbruches im Kreis Paderborn bereits erneute Ausbrüche festgestellt werden.
Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Auch können Geflügelfleisch sowie Eier nach Erhitzen gefahrlos verzehrt werden. Bedenken, wonach aufgrund der Geflügelpest Freilandeier vor Ostern in Nordrhein-Westfalen knapp werden, sind nach Einschätzung des Umweltministeriums unbegründet.
Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage ist auch bei Hobbyhaltern eine tägliche Kontrolle der Todesraten sowie der Produktionsdaten im Tierbestand erforderlich. Erhöhte Sterblichkeitsraten (mehr als zwei Prozent des Bestandes innerhalb von 24 Stunden) sowie rückläufige Legeleistungen sind unverzüglich beim Veterinäramt des Märkischen Kreises zu melden. Das leitet dann eine amtliche Probenuntersuchung und alle weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ein. Bei positivem Nachweis der Geflügelpest wird die Tötung des Tierbestandes angeordnet. Eine Aufhebung der eingerichteten Restriktionszonen erfolgt erst, wenn alle Tiere negativ untersucht sind.
Der Märkische Kreis hat mittlerweile eine Allgemeinverfügung erlassen und richtet einen Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet um den betroffenen Betrieb ein. Beides gilt ab Donnerstag, 01. April 2021.
Im Sperrbezirk gelten folgende Regeln:
• Einrichtung Sperrbezirk mit drei Kilometer Radius
• Geflügel muss in einen Stall oder in eine Voliere mit nach oben geschlossenem Dach
• Geflügelhalter müssen Haltung beim Veterinäramt melden (falls noch nicht geschehen)
• Auffällige Todesfälle müssen gemeldet werden
• Bestände werden amtstierärztlich begutachtet
Im Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern gilt folgendes:
• Geflügel muss in einen Stall oder Voliere mit nach oben geschlossenem Dach
• Geflügelhalter müssen Haltung beim Veterinäramt melden (falls noch nicht geschehen)
• Auffällige Todesfälle müssen gemeldet werden
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.