„Die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig.“

Die Meldung des Erwerbslosen Forum Deutschland ist kurz:

„Die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen.

Deshalb halten wir es für ratsam, gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 Widerspruch einzulegen. Einen Musterwiderspruch findet Ihr hier im Artikel zum Download.“

Es mag beschämend für die ReGIERung Merkel sein, wenn Erwerbslosenverbände, also politische Laien, den „Polit-Profis“ Nachhilfe in Politik geben müssen.

Aber es ist aber auch entlarvend, dass immer mehr bekannt wird, dass die ReGIERrung mehrere unbequeme Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, aber auch des Bundessozialgerichts durch Gesetzesänderungen untergräbt, um den Abbau des Sozialstaats-Gedankens weiter zu untergraben.

Bescheide werden bestandskräftig, sobald die Widerspruchs- und Klagefrist verfallen ist und das Mittel des Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X nicht rechtzeitig genutzt wird.

Die Bestandskraft der Bescheide sind in der Konsequenz eine ausdrückliche Einwilligung in die Tatsache, vom Amt möglicherweise um Sozialleistungen betrogen werden zu wollen.

Ab dem 05.01.2016 nimmt der Verein aufRECHT e.V. seine Arbeit in den Räumen der Linken Iserlohn in der Baarstraße 30 wieder auf.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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