Die Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter

Am 22.04.2014 veröffentlichte die Bundesagentur neue Fachliche Hinweise zum SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II §§ 31, 31a, 31b SGB II. Die Weisungen haben das Ziel, Erwerbslose in deren Existenz zu bedrohen und auf diese Weise gefügig zu machen.

Existenzbedrohende Leistungskürzungen sorgen in der letzten Zeit für zunehmende Aggression in den Jobcentern. Erst in der letzten Woche wurde ein Fall schwerer Körperverletzung aus dem Jobcenter Köln bekannt, bei dem es um Leistungskürzungen ging.

Anstatt die sozialen Brennpunkte nachhaltig zu entschärfen, bemüht sich die Geschäftsführung der BA um weitere Verschärfungen und nimmt damit die Gefährdung ihrer Mitarbeiter billigend in Kauf.

Eine Sozialbehörde mit unterbezahltem Security, Fluchttüren und Notfallknöpfen stellt eine offene Verachtung des Grundgesetzes und der Sozialstaatsidee dar.

Wer die fachlichen Hinweise zu den Sanktionen nicht vollständig versteht, sollte z.B. keinen Eingliederungsvertrag ohne Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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