Bundesrechnungshof rügt Bundesagentur für Arbeit in der Einkommensberechnung bei Hartz IV
In einem ausführlichen Artikel hat Inge Hannemann das Problem der Einkommensanrechnung bei Hartz IV-Aufstockern ausgearbeitet.
Auch im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis werden uns etliche Fälle von fehlerhaft überhöhter Einkommensanrechnung bekannt gegeben, obwohl nachweislich geringere Einkommen erzielt werden. Weitere Fehler entstehen z.B. durch unzureichende Einbeziehung von Werbungskosten. In der Folge müssen Aufstocker ihren Geldern hinterher rennen. Bedauerlicherweise bemerken viele nicht einmal, dass ihnen zu Unrecht Leistungen vorenthalten werden.
Diese systematischen Bedarfsunterdeckungen werden ausdrücklich nicht von der Bundesagentur für Arbeit gut geheißen oder gar eingefordert. Auch die gesetzlichen Vorgaben erlauben lediglich eine Anrechnung der tatsächlich gezahlten Einkommen. Bei abweichenden Einkommen ist eine Ermittlung von Durchschnittswerten zulässig. Die Anrechnung lediglich fiktiver Einkommen ist unzulässig.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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