aufRECHT e.V. klärt auf: Welche Unterlagen muss ich als Nachweise meiner Mietkosten vorlegen
Der BfDI zeigt auf, dass auch die Forderungen des Jobcenters Märkischer Kreis über die notwendigen Informationen weit hinausgehen:
"Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind (§ 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II). Für die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung benötigt das Jobcenter Angaben zu den Wohnverhältnissen der leistungsberechtigten Person. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung können auf Antrag einer leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter gezahlt werden (§ 22 Absatz 7 Satz 1 SGB II). Die Angaben zum Vermieter (Name und Anschrift des Vermieters) sind freiwillig. Die Angabe der Bankverbindung des Vermieters ist nur erforderlich, wenn die Überweisung der Mietkosten direkt an den Vermieter erfolgt beziehungsweise auf Wunsch des Leistungsberechtigten dorthin erfolgen soll. Eine Überweisung der Mietkosten an den Vermieter soll erfolgen, wenn eine zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist (§ 22 Absatz 7 Satz 2 SGB II) oder das Arbeitslosengeld II – als Rechtsfolge bei Pflichtverletzungen - um mindestens 60% des maßgebenden Regelbedarfs gemäß § 20 SGB II gemindert ist (§ 31a Absatz 3 Satz 3 SGB II).
Als Nachweis der Mietkosten bieten sich die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten an. Bei dem Mietvertrag können nicht leistungsrelevante Passagen geschwärzt werden, um beispielsweise Daten von Mitmietern oder die des Vermieters nicht zu offenbaren. Wenn einzelne Nachweise nicht erbracht werden können oder wenn im Einzelfall der begründete Verdacht besteht, dass Angaben unrichtig oder unvollständig sind, können weitere Nachweise verlangt werden.
Bei Untermietverhältnissen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, den Hauptmietvertrag vorzulegen. In besonders begründeten Einzelfällen kann allerdings eine Aufforderung dazu erfolgen."
BfDI
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.