ARGE MK unterliegt auch im 2. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
„Dann hebe ich den Bußgeldbescheid hiermit auf.“
Mit knappen Worten gab der Vorsitzende Richter Günter Giesecke von Bergh in mündlicher Verhandlung am 13.10.2010 gegen die ARGE Märkischer Kreis dem Antrag des Klägers statt und sprach ihn vom Vorwurf der Ordnungswidrigkeit frei.
Bereits am 11.05.2010 hatte sich die Partnerin des Klägers erfolgreich gegen einen Vorwurf in gleicher Sache vor Gericht behauptet.
Die ARGE Märkischer Kreis hatte dem Paar unterstellt:
„Nach den Feststellungen haben Sie Einkommen durch Heiz- und Betriebskostenguthaben 2007 und 2008 und durch eine Erwerbstätigkeit Ihres Partners R.V. erzielt.
Diesen Sachverhalt haben sie nicht rechtzeitig mitgeteilt.“
Dabei sah es die ARGE MK als angemessen an die Einwände gegen diese, sich nunmehr als haltlos bestätigte Unterstellung, mit jeweils 108,51 € und 52,51 € zu ahnden. Und das obwohl den Angeschuldigten als Existenzminimum lediglich je 323,00 € zur Verfügung stehen und außerdem ein Kind zu versorgen ist.
Im Kreuzverhör am 11.05.2010 hatte der Sachbearbeiter der ARGE MK vor etlichen Prozessbeobachtern einräumen müssen, dass sowohl eine telefonische Mitwirkung nicht ausgeschlossen werden könne, evtl. seien die vorgelegten Kontoauszüge nicht gewürdigt worden und ob eine Meldung in einer andere Akte vorläge, wüsste er auch nicht. Was er aber mit Sicherheit wusste, war die Tatsache, dass bei der Sozialbehörde „regelmäßig Unterlagen wegkämen“.
Auch Richter von Bergh musste davon nicht lange überzeugt werden.
Zur Verhandlung war diesmal kein Vertreter der ARGE MK anwesend.
aufRECHT e.V. empfiehlt allen Betroffenen nie Originale bei der ARGE einzureichen und auch jede Abgabe von Unterlagen immer schriftlich bestätigen zu lassen. Das ist zwar im Moment lästig, kann aber eine Menge Ärger ersparen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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