Anträge stellen „auf alle Leistungen auf die ein Rechtsanspruch besteht“

Dass die soziale Schieflage in Deutschland und die Umverteilung des Vermögens über Jahre kontinuierlich zunimmt, hat sich inzwischen herumgesprochen. Weniger bekannt ist, dass vielen Leistungsberechtigten ihre ohnehin schmalen Ansprüche oft systematisch vorenthalten werden.

Die Anspruchsgrundlagen für die verschiedenen Leistungen de Berechtigte verteilen sich über mehrere Bände Sozialrecht, Anordnungen und Weisungen, verstecken sich in Bescheiden, die unverständlich formuliert und dazu noch mit Vorsatz nicht aus sich selbst heraus nachvollziehbar sind.

Die Leistungsträger sind gem. § 17 SGB I verpflichtet, darauf hinzuwirken, „dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“ und „der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke“.

In der Erwerbslosenberatung ist auffällig, dass viele berechtigte Leistungsansprüche mit dem Vorwand abgewiesen werden, die Anträge seien nicht rechtzeitig gestellt worden. Wie aber können Anträge gestellt werden, wenn man nicht informiert wird, welche Rechtsansprüche bestehen?

So gibt es u. U. Ansprüche auf die Übernahme von Nebenkosten- und Heizkostennachforderungen, Hilfen bei Schwangerschaft, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, Erstausstattung, Fahrtkostenerstattung bei Einladungen zu Behörde, Kostenübernahme bei geforderten Attesten und kostenpflichtigen Kontoauszügen. Es besteht u. U. ein Anspruch auf Darlehen bei Energie- und Mietrückständen, aber auch für die Ersatzbeschaffung von Elektrogeräten.

Über jeden einzelnen Antrag muss schriftlich entschieden werden.

Bereits ein formloser Antrag kann Abhilfe schaffen und den Rechtsanspruch dauerhaft sicherstellen:
„Hiermit stelle ich Antrag auf alle Leistungen auf die ein Rechtsanspruch besteht“.

Erste Hilfe bietet der Verein aufRECHT e.V., im Sozialzentrum Lichtblick, 58636 Iserlohn, Am Bilstein 10-12 dienstags und donnerstags von 16:00-18:00 Uhr, oder in Hemer, Hademareplatz 48, freitags von 10-12 Uhr.
www.aufrechtev.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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