Auch beim Einkaufen hat man Rechte.
ALDI Sümmern verlangt ungesetzliche Taschenkontrolle

Iserlohn-Sümmern. Immer wieder wird vom Kassenpersonal im ALDI Markt in Sümmern die Einsicht in Taschen und Rucksäcke verlangt. Es steht so in ihrem Arbeitsvertrag bekam ich zur Antwort. Wenn das so ist, verlangt der Arbeitgeber gegen das Gesetz zu verstoßen. Somit ist der Arbeitsvertrag ungültig.

Warum macht man das? Hat das Personal so ein schlechtes Wissen. In der Schule würde man sagen, setzen, sechs. Eine Taschenkontrolle der Kunden ist nicht zulässig. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen das. BGH, 03.11.1993, VIII ZR 106/93. BGH, 03.07.1996, VIII ZR 221/95.

Unerwünschter Eingriff in die Privatsphäre nennt man das und ist strafbar. Nur wenn ein begründeter Verdacht eines Diebstahls besteht darf man in die Tasche schauen. Aber auch hier, nur von der Polizei. Das festhalten einer Person zwecks Taschenkontrolle ist der Straftatbestand der Nötigung oder sogar noch der Freiheitsberaubung. §240 StGB und §239 StGB. Das Amtsgericht Osnabrück (AZ: 40 C 26/88) verurteilte einen Ladendetektiv zu Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung.

Hoffentlich liest das jemand vom Personal und gibt das weiter. Natürlich muß man lesen können und das geschriebene auch verstehen.

Autor:

Rolf-Jochen Reimann aus Iserlohn

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