Mangel an Fahrpersonal
Ab 29. Januar gilt Sonderfahrplan
Zum 29. Januar gelten zahlreiche Fahrplanänderungen auf den Linien der MVG. Einerseits werden Linienwege und Fahrzeiten dem geänderten Bedarf zum neuen Schulhalbjahr angepasst. Wesentlich umfangreicher sind jedoch die Änderungen des Sonderfahrplans auf vielen Linien im Märkischen Kreis zur Stabilisierung des gesamten Fahrplanangebotes.
Hintergrund der für die MVG-Kundschaft und die Belegschaft unerfreulichen Fahrtenausfälle ist der in der ÖPNV-Branchen bekannte Mangel an Fahrpersonal. Trotz deutlich erweiterter Ausbildung in der MVG-eigenen Fahrschule ist der Personalbedarf weiterhin hoch. Erst Corona, dann die Auswirkungen der A45-Sperrung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst schieben reichlich Überstunden vor sich her. Doch nun sind die Grenzen der Belastbarkeit der MVG-Belegschaft und die der Auftragnehmer überschritten.
Zahlreichen Verkehrsunternehmen, ganz gleich ob Bus oder Bahn, geht es ähnlich. Auch sie begegnen der Personalsituation im Fahrdienst mit dem gleichen Ansatz wie jetzt die MVG: Wiederherstellen von verlässlichen Busfahrplänen durch Rücknahme von Angebotsleistungen. Dies ist höher anzusetzen, als ein zwar veröffentlichtes, aber schwankend einzuhaltendes Fahrplanversprechen.
Die Auswahl der Angebotskürzungen des Sonderfahrplans ab 29. Januar erfolgte möglichst umsichtig. Priorität dabei: Keine Eingriffe in den Schülerverkehr. Im Wesentlichen handelt es sich um die Ausdünnung sich überlagernder Linien im Regional- und Stadtverkehr, Abbau von Parallelverkehren bei Bus und Bahn und Angebotsreduzierungen aufgrund schwacher Nachfrage. Zudem gibt es Anpassungen zur Sicherstellung eines guten Grundangebotes.
Da der Sonderfahrplan in vielen Fällen auch die bisherigen Zeiten und Takte der jeweiligen Linien verändert, verweist die MVG ihre Fahrgäste ausdrücklich auf die Internetseite der MVG: www.mvg-aktuell.de
Autor:Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn |
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