50% aller ARGE Bescheide sind/waren fehlerhaft zu Lasten der Erwerbslosen

Die Rechte Erwerbsloser werden 2011 massiv zusammengestrichen.

Unter der Überschrift "Erhebliche Verkürzung der rechtlichen Möglichkeiten droht" weist der Verein Tacheles e.V. darauf hin, dass das Recht auf Überprüfung fehlerhafter, bestandkräftig gewordener Bescheide erheblich beschnitten werden soll.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/Verkuerzung_der_rechtlichen_Moeglichkeiten.aspx

Es ist Eile geboten. Sollte der Bundesrat die Gesetzesvorlage der Regierung durchwinken, drohen mit Beginn des kommenden Jahres Tausende fehlerhafter Bescheide unangreifbar zu werden.

Näheres zu so genannten "Überprüfungsanträgen" gem. § 44 SGB X finden Sie z.B. unter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199c411fcf04.php

Der Verein aufRECHT e.V. rät dazu noch vor Jahresablauf entsprechende Anträge zu stellen. Auch ein formlos auf der Grundlage des § 44 SGB X gestellter Antrag muss bearbeitet werden. Alle Anträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.
Die daraufhin zu erlassenden Bescheide sind 4 Wochen lang widerspruchsfähig. Akzeptieren Sie keine Ablehnung ungeprüft.

Die Entwicklung der Sozialrechtsprechung hat gezeigt, dass gerade die Sanktionsbescheide der Vergangenheit nie den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben, sodass nahezu alle Sanktionen rechtswidrig waren und aufgehoben werden müssen. Ursache dafür war die ungenügende Ausbildung der Sachbearbeiter. Auch solche, die Kosten der Unterkunft betreffenden Bescheide, weisen eine sehr hohe Fehlerquote auf.

Öffnungszeiten / Kontakt:

58636 Iserlohn
Am Bilstein 10-12

Dienstag und Donnerstag 16:00-18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon: 02371 / 9729860

http://www.aufrechtev.de/
Email: aufRECHTeV(at)gmx.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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