Muss die DAK die Zusatzbeiträge an Mitglieder zurückzahlen?
Am 22.06.2011 gab das Berliner Sozialgericht der Klage eines Rentners gegen die Erhebung von Zusatzzahlungen der inzwischen insolventen City BKK statt. (Az.: S 73 KR 1635/10) In der Entscheidungsbegründung kritisierte das Gericht die unzureichende Umsetzung der Hinweispflicht auf das Sonderkündigungsrecht: „Der Kläger hat Anspruch auf Aufhebung der angefochtenen Bescheide. Diese verletzen Rechte des Klägers, weil sie rechtswidrig die Pflicht zur Zahlung von Zusatzbeiträgen für Zeiträume...