Missachtung der Pfändungsfreigrenzen
Zwangsvollstreckungen und Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn

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In einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom Februar 2024 wollte ich einige Klarheit bekommen über ein Thema auf dass ich im Rahmen meiner unentgeltlichen Arbeit immer wieder aufmerksam gemacht werde:

Die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn führt Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen durch.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Daten werden dort erfasst?
2. Gibt es interne Statistiken zu Häufigkeit pro Monat und Jahr?
3. Gibt es eine Differzierung der Auftragsgeber? (Ein Schwerpunkt ist vermutlich die private GEZ/Nachfolgeorganosation)
4. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen richten sich gegen Sozialleistungsempfänger?
5. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen unterlaufen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen?

zu 3. - Nein Auftraggeber werden nicht differenziert. Für den WDR Köln - ARD ZDF Deutschlandradio vollstrecken wir seit dem 01.01.2024 nicht mehr. Der Westdeutsche Rundfunk ist seit dem 01.01.2024 gem. § 3 Absatz 3 VO VwVG NRW zu einer besonderen Vollstreckungsbehörde ernannt worden und übernimmt somit selbst die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge.

zu 4. und 5.: natürlich hatte ich nicht erwartet, dass die Behörde eigene Rechtsverstöße auch noch dokumentiert. Aber die Fragen sollten zum Umdenken anregen . . . 
Zwangsvollstreckungen und Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn

Allgemein wird gern darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat sich ein P-Konto einrichten zu lassen.  Persönlich halte ich davon nichts, weil es für mich persönlich eine Art von "halböffentlicher Ächtung" ist.

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Allerdings gelten seit dem 1. Juli 2024  Pfän­dungs­frei­gren­zen von monatlich 1.492 Euro, sofern keine Unterhaltsverpflichtungen vorliegen. Die aktuelle Pfän­dungs­frei­gren­ze ist so bemessen, dass Bürgergeldempfänger, Grundsicherungsbezieher und altersarme Rentner diese Grenze im Normalfall nie überschreiten, ihre mickerigen Einkommen also immer unantastbar bleiben müssen.

Dennoch erfolgten auf Veranlassung der Kommunalverwaltung Iserlohn im Mai 2023 zwei Kontopfändungen gegen mich. Rechtswidrig. Beide Male erhielt ich mein Geld - wenn auch widerstrebend und mit Verzögerung - zurück.
Zunächst rief ich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde zur Vollstreckung aus dem soziokulturellen Existenzminimum das Bundesministerium der Justiz an und rügte die behördliche  Missachtung Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG
NRW). 
Dann wurden Strafanträge gegen verantwortliche Mitarbeiter und den Leiter der Rechtsstelle gestellt. 

Die Rechtsverstöße wurden bestätigt und zunächst intern abgestellt.

Die Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen wurde über die Selbstbedienungsmentalität der Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn gestellt.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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