gesetzliche Übergriffe nachgewiesen
Zwangsvollstreckungen und Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn

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Die Kommunalverwaltung Iserlohn wurde mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW angefragt.
"Guten Tag,
Die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn führt Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen durch.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Daten werden dort erfasst?
2. Gibt es interne Statistiken zu Häufigkeit pro Monat und Jahr?
3. Gibt es eine Differzierung der Auftragsgeber? (Ein Schwerpunkt ist vermutlich die private GEZ/Nachfolgeorganosation)
4. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen richten sich gegen Sozialleistungsempfänger?
5. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen unterlaufen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)."
Zwangsvollstreckungen und Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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