Zensusstart = Auskunftspflicht

Foto: Bundesamt für Statistik

Wenn es in den kommenden Tagen an der Haustür klingelt und sich jemand als Zensus-Erhebungsbeauftragter ausweist, dann ist es ratsam, sich kooperativ zu zeigen.
Denn: Niemand kann sich der Auskunft verweigern. Das sind die Fakten, die ab Montag, 9. Mai, zählen.
Jeder, der ausgewählt ist, ist zur Auskunft verpflichtet und kann mit einem Bußgeld belegt werden, wenn er sich verweigert. Mit der bundesweiten Erhebung namens „Zensus“ wird erstmals wieder nach 1987 ein aktueller Bevölkerungsstatus erstellt. Für manche Gemeinde kann dies bitter werden. Denn es können sich bei den neuen Daten durchaus die Schlüsselzuweisungen verändern. Federführend ist der Märkische Kreis. Wer Fragen hat, kann Mitarbeiter der Erhebungsstelle des Kreises (Tel.: 02351 / 678 - 160) anrufen.
In Iserlohn laufen die organisatorischen Fäden bei Barbara Koll in der städtischen Abteilung für Statistik zusammen. Sie teilte dem STADTSPIEGEL mit, dass in Iserlohn ca. 6500 Personen im Rahmen der Haushaltsstichprobe von 66 Erhebungsbeauftragten interviewt werden. Dazu kommen 1400 Personen mit „Sonderanschriften“ (z. B. Pflegeheim, Studentenwohnheim), die von weiteren drei bis vier besonders geschulten Interviewern aufgesucht werden.
In Hemer klingeln die Interviewer, die sich alle ausweisen können, an den Haustüren von rund 3.000 bis 3.300 Haushalten. Die Stadtverwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass am Montag, 9. Mai, eine Schließung des Bürgerbüros aufgrund der „Zensus“-Vorbereitungen ab 12 Uhr zwingend notwendig ist. Als Ausgleich bleibt das Hemeraner Bürgerbüro am Donnerstag, 12. Mai, bis 18 Uhr geöffnet.
Was man weiter wissen sollte: Ein Teil der Befragten wird ab Juni ein zweites Mal befragt, um die Qualität der Daten, aber auch Unstimmigkeiten abzuklären.
Im Kreis werden rund 12,5 Prozent der Bevölkerung befragt, in Iserlohn acht Prozent (bundesweit zehn Prozent).
Für die Gebäude- und Wohnungszählung erhalten 20500 Iserlohner Eigentümer einen Fragebogen. Auch hier besteht Auskunftspflicht.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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