Informationsfreiheit
Zensurheberrecht: Wir gewinnen endgültig gegen Bundesregierung
"Wichtiges Signal für die Informationsfreiheit! Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Fall des Glyphosat-Gutachtens abgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig: Wir durften das von Beamten erstellte Gutachten zu Krebsrisiken beim Einsatz von Glyphosat veröffentlichen, das wir 2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hatten. Anders als die Bundesregierung argumentierte, war die Veröffentlichung kein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Bis zuletzt hatte das BfR vor Gericht gegen uns gekämpft. Am Ende steht eine große Blamage für die Regierung, das Bundesinstitut und seine Abmahnanwälte der ersten Instanzen: Sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof sowie vor dem Verwaltungsgericht verlor das BfR gegen uns."
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.