ZDF-heute: rechtsgrundlos sanktioniert wegen Ein-Euro-Job im „Minenfeld“
In einem knappen Beitrag vom 18.04.2012 in ZDF-heute-in-Deutschland reagierte das ZDF auf die voreiligen Berichterstattungen der letzten Tage zu der aktuellen Sanktionsstatistik der BA. Die hohe Zahl rechtswidriger Sanktionen fand darin keine Erwähnung. Zitat: „Trotzdem verliert die Arbeitsagentur noch immer gut die Hälfte aller Prozesse gegen Sanktionen.“
Die Berichterstattungen zur Veröffentlichung der Sanktionsstatistik zeichneten sich überwiegend durch die erschreckend unkritische Beiträge aus. So formulierte die Süddeutsche zum Beispiel zwar aus, dass es für Hartz-IV-Empfänger etliche Regeln einzuhalten gäbe und dass Verstöße dagegen mit Sanktionen geahndet würden, verschwieg jedoch, dass aufgrund einer hohen Zahl behördlicher Regelverstöße viele diese Sanktionen von den Sozialgerichten wieder aufgehoben wurden.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sanktionen-der-arbeitsagenturen-hartz-iv-empfaenger-werden-so-haeufig-wie-nie-bestraft-1.1329483
Nach Aussage der Bundesagentur sei die Zahl der erfassten „Straffälle“ 2011 auf 912.377 Sanktionen gestiegen, eine Zahl erzwungener Aufhebungen wurde nirgends erwähnt. Was aber ist das für ein Qualitätsmerkmal, wenn eine KFZ-Werkstatt 1000 Kunden vermeldet, aber nur 500-600 Autos erfolgreich repariert?
Außerdem wurde anscheinend nirgends mitgeteilt, welche Daten statistisch erfasst werden. In dem knappen ZDF-Beitrag wurde eine Sanktion erwähnt, die in Verbindung mit einem Ein-Euro-Job vollstreckt wurde und nach einer Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben werden musste.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1621844/ZDF-heute-in-Deutschland-vom-18.04.2012?bc=sen;sst:1209114;sst1:1209114#/beitrag/video/1621844/ZDF-heute-in-Deutschland-vom-18.04.2012
Nach neuerer BSG-Rechtsprechung stehen Ein-Euro-Jobbern Ausgleichszahlungen zu für den Fall, wenn die erbrachten Arbeiten nicht nach den strengen Regeln für Arbeitgelegenheiten abgeleistet wurden. Über Jahre hindurch kritisierte der Bundesrechnungshof regelmäßig den Missbrauch von billigen Arbeitskräften durch die Träger. Arbeitsgelegenheiten, die gegen die Auflagen der „Wettbewerbsneutralität“, der „Zusätzlichkeit“ oder der „Gemeinnützigkeit“ verstoßen, sind nicht geeignet Sanktionen gegen Erwerbslose auszulösen. Da die Entwicklung der Rechtsprechung noch recht jung ist, steht die große Welle der Wertersatzklagen noch aus.
Weiterführende Informationen zu Arbeitsgelegenheiten: http://www.beispielklagen.de/IFG006.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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