Mietrecht
Wohnungsbaugesellschaft Hemer mbH unterliegt im Rechtsstreit um fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen vor dem Amtsgericht Iserlohn

Eine Heizkostenabrechnung der Baugesellschaft Hemer GmbH vom 26.04.2016 gab den Anlass zu einer gründlichen Nachprüfung der Abrechnungen der Vorjahre ab 2001. Dabei stellte der Kläger mit seinem Unterstützer mehrere schwerwiegende Mängel zu Lasten der Mieter fest. Erste Versuche einer außergerichtlichen Einigung scheiterten.

Am 27.04. 2018 wurde eine ausführliche Klageschrift eingereicht. So hatte die Wohnungsbaugesellschaft Hemer mbH u.a. mit einem falschen Öltankvolumen gerechnet. In den Abrechnungen wurde über die Jahre ein Tankvolumen von 24.000 Litern zugrunde gelegt, obwohl das Typenschild des Tanks lediglich ein Tankvolumen von 17.200 Litern ausweist. Für die Füllstandsanzeige wurden Messwerte als Prozent in fünf Prozentschritten statt in cm angesetzt. Im Weiteren wurde festgestellt, dass die Preise pro Energieeinheit bei der Baugesellschaft im geprüften Rechnungszeitraum fast in allen Jahren höher lagen, als die von der Verbraucherzentrale genannten Durchschnittspreise.

Bereits in der mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Iserlohn vom 11.12.2018 musste der Beklagtenvertreter fehlerhafte Abrechnungen einräumen.

Mit Urteil vom 11.12.2018 (Az. 44 C 75/18) erkennt das Gericht die Betriebskostenabrechnungen der Wohnungsbaugesellschaft Hemer mbH der Jahre 2003-2015 als inhaltlich falsch an und beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf „Hat der Mieter, hier der Kläger, den Saldo ausgeglichen, kann er die zu Unrecht gezahlten Betriebskosten nach § 812 BGB zurückverlangen, wenn er darlegt und beweist, dass die Betriebskostenabrechnung inhaltlich falsch ist.“ (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2010, 866)
Im Urteil heißt es:
"Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 974,34 € nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 05.11.2018 zu
zahlen.“

Am 06.02.2019 legte der Beklagtenvertreter beim Landgericht Hagen Berufung gegen das Urteil ein. (Az. 1 S 6/19) Die Berufungsbegründung steht noch aus.

Auf der Firmeneigenen Homepage beziffert die Wohnungsbaugesellschaft Hemer mbH den Hausbesitz mit Stand am 31.12.17 mit 685 Wohnungen, 226 Garagen und Einstellplätze

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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