Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter?
Wohngemeinschaften sind keine Bedarfsgemeinschaften.
Leistungsberechtigte die falsche oder auch nur nicht vollständige Angaben machen, werden strafrechtlich verfolgt. Jobcentermitarbeiter, die falsche Tatsachenbehauptungen (§ 187 StGB) über Erwerbslose machen, um durch deren Täuschung die Höhe der Leistungsansprüche zu manipulieren in der Absicht der nachhaltigen Vermögensschädigung (§ 263 StGB) haben keine Strafverfolgung zu erwarten. Sie haben Narrenfreiheit.
Eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft ist eine Haftungsbereitschaft unter Einsatz des gesamten Vermögens, Zugewinns und Einkommens. Für gut situierte wurde das Instrument des Ehevertrages geschaffen, um einen solchen Haftungsumfang wirkungsvoll auszuhebeln.
Außerdem wurden in der Sozialrechtsprechung für Leistungsberechtigte „Prüfkriterien zur Haftungsverpflichtung“ entwickelt, z.B. ob Mitbewohner in Wohngemeinschaften gemeinsam einkaufen und gemeinsame Mahlzeiten einnehmen. Außerdem wird nachgefragt, wer mit wem hin und wieder sexuelle Kontakte pflegt. – Aus gemeinsamer Nahrungsaufnahme oder auch aus sexuellem Umgang auf umfangreiche Haftungsbereitschaft zu schließen, legt den Gedanken nahe, dass einige Richter völlig lebensfremd oder auch total bekifft ihre Urteile schreiben.
Zwei Beispiele aus dem Jobcenter Märkischer Kreis
Wir wissen aus einer Vielzahl von Gesprächen, dass Leistungsberechtigte nicht oder auch falsch informiert werden, wenn sie sich Rat suchend an das Jobcenter wenden. Es sind eben keine „bedauerlichen Einzelfälle“, wenn immer wieder und auch durch verschiedene Jobcenter-Mitarbeiter, die gleichlautenden falschen Informationen an die „Kunden“ weitergegeben werden.
Die Mischung aus Falschinformation und existenzbedrohendem Druck durch die Androhung von Leistungseinstellung ist eine geradezu diabolische Mischung. Eine Wohngemeinschaft ist eben keine Einstands- und Haftungsgemeinschaft. Die finanzielle Benachteiligung der Betroffenen, kann erheblich sein. Wer sich nicht wehrt, bleibt betrogen. Die Wehrhaften werden auf einen langwierigen Klageweg verwiesen . . .
Nachfolgend ein Beispiel, wie durch Falschaussagen und Manipulationsversuche mit Androhung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens (500,00 € Bußgeld) eine Leistungsberechtigte um fast 1440,00 € betrogen werden sollte. Aber dann war da noch RA Lars Schulte-Bräucker, der die Verhältnisse klar stellte.
Klage061
Zusammenleben zur gegenseitigen Hilfe
Wenn der Ermittlungsdienst des Jobcenter Märkischer Kreis zum Hausbesuch kommt, ist leider Vorsicht geboten. Die „Ermittler“ sind abhängig Beschäftigte beim Jobcenter und müssen sich ausweisen. Welche Legitimation sie im Sinne der Rechtsstaatlichkeit bekleiden, darf hinterfragt werden. In jedem Fall sollten die Berichte angefordert werden, weil man nur so erfahren kann, was hinter dem Rücken der Betroffenen geschrieben wird. Fehleinschätzungen des Außendienstes gehen in der Regel zu Lasten der Leistungsberechtigten.
Aber es geht auch ganz ohne Prüfung. Rechtswidrige Kürzungen werden vollstreckt und ohne Rechtsbeistand in einem komplexen System sind die Geschundenen meist chancenlos. aufRECHT e.V. arbeitet dafür, dass jede Möglichkeit der Schadensbegrenzung genutzt wird, zuletzt aber entscheiden die Leistungsberechtigten, ob sie den „langen Atem“ aufbringen bis zum Ende durchzuhalten.
Klage089
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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