Wohlfahrtsverband fordert Hartz-IV-Empfänger zum Widerspruch auf

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„Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die 6,1 Millionen Hartz IV-Empfänger auf, gegen neue Hartz IV-Bescheide Widerspruch einzulegen. Hintergrund ist, dass das Bundesarbeitsministerium den Regelsatz trotz aktueller Statistiken frühestens für 2017 neu festlegen will.
Der Verband erwägt sogar, gegen die Bundesregierung zu klagen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt geduldet, das eine Anpassung der Regelsätze ausgesetzt werden dürfe, solange das neue Datenmaterial der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 (EVS) des Statistischen Bundesamts noch nicht vorläge.

In der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt das Statistische Bundesamt anhand von etwa 200 Positionen wie Nahrungsmittel, Bekleidung oder Medikamente, wofür 60 000 Haushalte ihr Geld ausgeben. Die aktuelle Bemessungsgrundlage stützt sich auf eine veraltete Auswertung aus dem Jahr 2008. Die EVS wird nur alle fünf Jahre ermittelt.

Bereits am 28.12.2015 hatte der Paritätische Wohlfahrtsverband die Bundesregierung aufgefordert, die Hartz-IV-Sätze anstatt auf 404 € auf 491 Euro zu erhöhen:
Wohlfahrtsverband: Hartz-IV-Satz ist 87 Euro zu niedrig

Legt man der Berechnung 6,1 Millionen Leistungsbezieher und eine durchschnittliche Vermögensschädigung von monatlich 50,00 € zugrunde, zeichnet Andrea Nahles für einen Sozialleistungsbetrug an 6,1 Millionen Bürgern in Milliardenhöhe verantwortlich.

- ob dieser Beitrag helfen kann auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren ist schwer einzuschätzen -

Betroffene, die bei dieser Faktenlage auf Widersprüche verzichten, betteln geradezu darum beim Jobcenter betrogen zu werden.

Der Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn bietet Hilfe zur Rechtsverteidigung.
Di & Do, 14:00-18:00 Uhr
Baarstraße 30

Terminabsprachen aufrechtev( )gmx.de
oder 02371 63740 (AB)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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