Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter
Willkürliche Schikanen der Jobcenter

Es hat sich nichts geändert.

Jobcenter betrügen Leistungsberechtigte auf vielfältige Art und Weise um Sozialleistungen, die ihnen von Gesetzes wegen zustehen.

Der Beitrag "Willkürliche Schikanen der Argen" von Report Mainz aus dem Jahr 2008 mag alt sein, das Thema ist  nicht veraltet.
Willkürliche Schikanen der Argen

Ein Insider bestätigte vorsätzliche Betrugsabsichten der Jobcenter. Weitere Whistleblower folgten. 

- Hilfeempfänger werden zu Zeiten eingeladen, in denen sie ihrer Arbeit nachgehen und werden vorsätzlich sanktioniert. klage039klage044
- Anträge und Unterlagen werden verschlampt und Leistungen verweigert klage012klage114
- die Bestätigung fristgerechter Abgabe von Unterlagen wird verweigert und später geleugnet
- unberechtigte, konstruierte Sanktionen

Verantwortlich für die Direktiven im Jobcenter Märkischer Kreis ist der derzeitige Geschäftsführer Volker Riecke. Verantwortlich für die Rechtsverstöße ist er auch. 

Volker Riecke steht für verfassungswidrige Sanktionen und gefakte Mietobergrenzen, Leistungsverweigerungen bei Grundansprüchen und offener Rechtsbeugung. Nun ja, ein System-Vasall.

Gottlob sind solche persönlichen Bewertungen durch Art 5 GG als Meinungsfreiheit geschützt. 

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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1 Kommentar

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn
am 08.06.2019 um 22:17

Ein exemplarisches Beispiel von vorsätzlichem Sozialleistungsbetrug durch das Jobcenter Märkischer Kreis hatte ich bereits im April 2015 entlarvt und öffentlich gemacht. Über  etliche Monate hatte das Jobcenter Märkischer Kreis (nicht nur) einem Leistungsberechtigten pro Monat 62,08 € rechtswidrig einbehalten. Die Geschäftsführung des Jobcenter verweigerte die Umsetzung einer Gesetzesänderung und wies offensichtlich die abhängig Beschäftigten des Jobcenter und der Widerspruchsstelle zur offenen Rechtsbeugung an. 
1862,40 € - Kosten der Unterkunft vorenthalten

Nachdem das Sozialgericht Dortmund dem Kläger als "Einzelfall" zum Recht verholfen hatte, verweigerte das Jobcenter Märkischer Kreis dann noch die zeitnahe Nachzahlung.
Jobcenter Märkischer Kreis hat endlich gezahlt

Nun ja, in einem funktionierenden Rechtsstaat hätte die Staatsanwaltschaft von Amts wegen eigene Ermittlungen aufnehmen müssen. Aber, sorry. Im Märkischen Kreis gibt es wohl kein funktionierendes Rechtssystem . . . . .