schlampige Arbeit im Jobcenter Märkischer Kreis
Wenn die Nichterreichbarkeit des Jobcenters zum Bußgeld führt
Fehler passieren. Fehler dürfen passieren. Nachgewiesene Fehler müssen umgehend hausintern korrigiert werden.
Die völlig überfrachtete Bürokratie in Jobcentern und Optionskommunen "garantiert" eine Vielzahl an Fehlern.
Bedauerlicherweise gibt es auch bekannte Fehler, die regelmäßig wiederholt werden, um Leistungsberechtigte vorsätzlich zu bedrängen und zu schädigen. Über solchen "Betrug durch Unterlassen" habe ich bereits mehrfach berichtet.
Eine andere Form von Jobcenter-Schikane ist die wiederkehrende Unterstellung von Sozialleistungsbetrug unter allerlei Vorwänden. Dabei werden gerne Mitteilungen, Mails und Faxe als entlastende Nachweise unterschlagen und Anrufmitteilungen ignoriert.
Bei Abgabe von Akten an Zoll und Staatsanwaltschaft werden Unterlagen so zusammengestellt, dass ein Verschulden hineininterpretiert werden kann, entlastende Argumente bleiben oft ungenannt.
Die juristisch meist unbelasteten Leistungsbezieher sind ohne Rechtsbeistand regelmäßig überfordert. Prozesskostenhilfe wird in Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht gewährt. Und ohne eigenständige Recherchen anzustellen, übernehmen einige Staatsanwälte völlig naiv-gläubig die Anschuldigungen der Jobcenter-Mitarbeiter.
Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch einige Leistungsberechtigte tatsächlich versuchen zu tricksen.
In der Vergangenheit konnten einige Ordnungswidrigkeitsverfahren dokumentiert werden.
Ordnungswidrigkeit Jobcenter Märkischer Kreis
gegen-hartz.de
Wenn die Nichterreichbarkeit des Jobcenters zum Bußgeld führt
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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