Iserlohner Dorfrecht
Wenn dem Jobcenter Märkischer Kreis eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht
. . . dann basteln sie sich eine eigene . . .
Das ist Schikane pur. Zumindest reflektieren das Betroffene seit Jahren! Keinem Arzt sind solch absurden Atteste bekannt.
Damit nicht genug. Bereits seit der Einführung von Hartz IV werden solche Versuche von Sonderforderungen von Datenschatzbeauftragten gerügt, von der Bundesagentur für Arbeit als unzulässsig abgelehnt und von Sozialgerichten verworfen (SG Hildesheim, Urteil v. 14.07.2020, Az.: S 38 AS 1417/17).
In einer Antwort auf eine erste Anfrage an die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer wurde bereits am 05.12.2016 mitgeteilt:
"Muster zur Ausstellung von sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigungen sind uns nicht bekannt. Die Abrechnung zur Erstellung solcher Bescheinigungen und ggf. begleitender Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt gemäß den Beratungs-, Untersuchungs- und insbesondere den Berichts-Gebührenpositionen (z.B. Nrn. 70 bzw. 75 GOÄ) im Abschnitt B der GOÄ - je nach Einzelfall gemäß des Umfangs der tatsächlich erbrachten Leistungen -, falls keine andere Vergütungsregelung greift."
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - 4,56€ Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Auch eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit nach einem Musterformular für Bettlägerigkeitsbescheinigungen, (Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseunfähigkeitsbescheinigung) blieb erfolglos.
Ergebnis der Anfrage:
Während es für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bundeseinheitliche Vordrucke gibt, die auch von allen Arbeitgebern anerkannt werden müssen, gibt es für Jobcenter nicht einmal eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen.
Eine Kostenzusage für Spezialattestierung ist nirgends geregelt. Kostenbeschränkungen müssen Ärzte nicht hinnehmen und Betroffene nicht tragen . . . Außerdem können Ärzte nicht vom Jobcenter Märkischer Kreis verpflichtet werden, solche Sonderbedürfnisse von Jobcentermitarbeitern zu bedienen.
Auch die direkte Anfrage an das Jobcenter Märkischer Kreis im Dezember 2018 zeigte:
Das Jobcenter Märkischer Kreis fordert Bescheinigungen, die es nicht gibt, und will Ärzten eine Kostennote vorschreiben ohne jede gesetzliche Grundlage für eine solche Attestierung.
Rückmeldung von verschiedenen Ärzten zeigen, dass seriöse Ärzte so einen bürokratischen Unsinn nicht unterstützen. Schon gar nicht für Jobcentermitarbeiter, die sich anmaßen ohne jegliche eigene Fachkompetenz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Frage zu stellen.
Jobcenter Märkischer Kreis 2024
aus einer aktuellen Vorladung.
"Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kahn daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.
Sollten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine solche Bescheinigung für den oben genannten Termin vorlegen, erscheinen Sie jedoch bitte am ersten Tag, an dem die von Ihrem behandelnden Arzt bescheinigten gesundheitlichen Gründe nicht mehr vorliegen, im oben genannten Büro des Jobcenters ist dieser Tag ein Tag, an dem das Jobcenter nicht dienstbereit ist (z.B. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag), sprechen Sie bitte am folgenden Werktag persönlich bei dem oben genannten Ansprechpartner / der oben genannten Ansprechpartnerin des Jobcenters vor.
Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit §§ 309 Abs. 1 und 309 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wenn Sie dieser erneuten Einladung ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, wird Ihr Bürgergeld
um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB II für die Dauer von einem Monat gemindert.
Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgen Rechtsfolgen im Hinblick auf ein mögliches
Meldeversäumnis und die weiteren Hinweise.
Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit."Grenzen der Mitwirkung
Der § 65 SGB I regelt die Grenzen der Mitwirkung.
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
1.
ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2.
ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.
der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
Wenn der Arzt Ihres Vertrauens kein Sonderattest für 5,36 € erstellt, können Sie nichts tun. Man kann Ihnen nichts vorwerfen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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