Analyse & Konzepte - seit 2013 kein Konzept
Wenn das Jobcenter Sozialleistungen und Miete zurückhält . . .
ist das für Betroffene immer eine existenzielle Katastrophe.
Derzeit häufen sich bei uns Fälle in denen die Sachbearbeiter Leistungsberechtigten existenzsichernde Leistungen über Wochen und Monate vorenthalten, Mieten und Energiekosten verweigern.
Die Leistungsverweigerung wird dann mit "fehlender Mitwirkung" begründet.
Dabei geht es bei SGB II-Leistungen immer um ein politisch massiv gekürztes Existenzminimum, dass in der Funktion eines Rettungsrings die nackte Existenz gegen Armut "sichern" soll.
Aber die Politik hat die Daten klein gerechnet. Die Kritik des Bundesverfassungsgericht aus 2014 zum Stromanteil wird seit Jahren ignoriert. Weitere Kürzungen gehen auf das Konto vieler Kommunen. Hier werden die Mietkosten klein gerechnet, um Mietanteile und damit verbundene Nachforderung auf Leistungsbezieher abzuwälzen.
So nennt der Märkische Kreis Mietobergrenzen und suggeriert jedes Jahr erneut die Nennungen als verlässlich ermittelt. Aber die Verantwortlichen wissen genau, dass diese Zahlungen nur auf Gefälligkeitsgutachten von Analyse & Konzepte gestützt sind, um Betroffene zu - ich meine, man nennt es - betrügen.
Aber ist meine Darstellung überzogen? Sicherlich müssen auch andere Meinungen hinterfragt werden.
Das Jobcenter Märkischer Kreis handelt offen gegen höherwertiges Recht (Menschenrechtsverletzungen) unter Berufung auf "minderwertiges Recht". (SGB I § 66)
In einer E-Mail der Bundesagentur für Arbeit vom 17. März 2020 zur Sicherstellung der rechtzeitigen und durchgehenden Leistungserbringung in den gE ist zu lesen:
„Die Gewährleistung existenzsichernder Leistungen in Zeiten der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) hat höchste Priorität. Die vorhandenen Möglichkeiten sind so zu nutzen, dass existenzsichernde Leistungen rechtzeitig und durchgehend erbracht werden. Hierzu ergehen die nachfolgenden Regelungen . . . .“
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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