Wenn Armut lebensgefährlich wird – Stromsperre mit Todesfolge?

Wie Isabel Meixner von der Süddeutschen Zeitung unter dem Titel Wenn Armut lebensgefährlich wird vom 18.03.2015 berichtete, wurde ein Ehepaar in Oberpframmern „möglicherweise Opfer seiner Armut geworden“. Das Ehepaar wurde vom Jobcenter betreut. Nach Zahlungsrückständen beim Energieversorger war der Strom abgeklemmt worden. Ob das Ehepaar beim Jobcenter überhaupt wegen eines Darlehens nachgefragt hatte, ist nicht bekannt. Möglich ist aber auch, dass ein solches Darlehen abgewiesen wurde.

„Das Ehepaar, das vergangene Woche in seiner Wohnung in Oberpframmern tot gefunden wurde, ist möglicherweise Opfer seiner Armut geworden. Im Ort glauben einige, den Hintergrund der Tragödie zu kennen: Die Eheleute hatten ein Notstromaggregat in ihrer Wohnung aufgestellt, nachdem ihnen der Strom gesperrt worden war. An den Abgasen, die nicht nach draußen geleitet wurden, starben die 53jährige Frau und der 59jährige Mann. Sie lebten offenbar in prekären finanziellen Verhältnissen, zumindest erzählt man das sich in Oberpframmern.“

Ergänzend weist das Portal gegen-hartz.de  darauf hin, dass nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums im Jahr 2012 gegen 321.539 Bürger Stromsperren vollstreckt wurden.

Wenn Hartz IV zum Tode führt

„Das belegen im Übrigen auch Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem vergangenen Jahr. Demnach sind die Strompreise bundesweit seit dem Jahr 2005 durchschnittlich um 44 Prozent, die Gaspreise um 31 und die Kosten für Fernwärme um 45 Prozent gestiegen. Die dramatischen Folgen: 2012 wurden 321.539 Bürgern wegen Zahlungsrückständen der Strom abgestellt.“

Dass die Strom-Anteile im Hartz IV-Regelsatz den immensen Preissteigerungen der letzten zehn Jahre deutlich hinterherrennen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner letzten (negativen) Regelsatzentscheidung vom 23.07.2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) ausgeführt und den Politikern deutlich ins Pflichtenheft geschrieben. Passiert ist seitdem nichts. Allerdings hatte das Gericht zuletzt über Zahlenmaterial aus 2010 zu entscheiden. Bei Berücksichtigung der heutigen Verbrauchspreise ist der Regelsatz sicherlich verfassungswidrig.

Und die nächste Klagewelle baut sich unvermeidlich auf.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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