Was ist zu tun, wenn Jobcenter-Mitarbeiter die Annahme von Anträgen verweigern?
Aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal an meinen Artikel vom 05.02.2015 erinnern.
Jobcenter Märkischer Kreis verweigert die Annahme von Anträgen
Wenn die Antragsannahme beim Jobcenter abgelehnt wurde, nutzen Sie die Möglichkeiten diese auch bei anderen Behörden - gegen Empfangsbescheinigung - abzugeben. Das kann auch schon mal das Bürgermeisterbüro sein. § 20 Abs 3 SGB X . Von dort werden die Unterlagen weitergegeben und mit Sicherheit auch beim Jobcenter entgegengenommen.
Verschleppen Sie die Antragsabgabe nicht in den nächsten Monat. Auf diese Weise könnten für Sie konkrete Vermögensschäden entstehen.
Wenn normale Anträge (zum Beispiel zum Bildungspaket) nicht innerhalb von 6 Monaten bearbeitet wurden, hilft eine Untätigkeitsklage schnell ab, bei Widersprüchen auch schon nach drei Monaten.
Noch enger wird es erfahrungsgemäß bei einer "Genehmigungen zum Umzug" oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung aus der Obdachlosigkeit heraus. Hier besteht die Möglichkeit einer Klagen im Einstweiligen Rechtsschutz, um die Zustimmung zu erwirken.
Wohnungslosigkeit durch Sanktionen und die Verweigerung oder Verschleppung von Darlehen
Eine Zunahme der Wohnungslosigkeit durch Sanktionen und die Verweigerung von Darlehen Jobcenter lässt sich z.B. dem Jahresbericht 2014 - Wohnungslosenhilfe Iserlohn entnehmen.
„Arbeitslosigkeit ist eine besondere Form der psychosozialen Zermürbung. Das ist den wenigsten bewusst, die sich eines sicheren Arbeitsplatzes erfreuen können.
Denn Untätigkeit ist nicht Freizeit. Man kann nicht gegen seinen Willen „ausspannen“ – und zwar endlos. Sonst droht man körperlich inaktiv, geistig träge, seelisch instabil zu werden und schließlich sogar Kontaktfähigkeit und
Selbstachtung zu verlieren.“ (Prof. Dr. med. Volker Faust)
Jahresbericht 2013
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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