Warnung vor Aufhebungsverträgen
ALG II-Bezieher werden mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert, wenn sie unwissend Aufhebungsverträgen zustimmen.
Zeitarbeitsfirmen wissen das. Und tun es trotzdem. Ein Beispiel der ZAG habe ich heute gesehen. Das Jobcenter Märkischer Kreis sanktionierte völlig inkompetent mit 30 %.
119,70 € x 3 Monate = 359,10 €
- was für ein Bußgeld für Menschen die arbeiten wollen . . . .
Beim Jobcenter Märkischer Kreis können Sie keine Hilfe erwarten.
aufRECHT e.V. bietet Betroffenen bestmögliche Hilfe.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.