Vorlagebeschluss zur Verfassungswidrigkeit von ALG II-Sanktionen als unzulässig abgewiesen
Elf Jahren hat es gedauert bis die umstrittenen Sanktionsparagrafen des Sozialgesetzbuch II, besser bekannt unter dem Namen Hartz IV, zur verfassungsrechtlichen Prüfung beim Bundesverfassungsgericht angekommen waren.
Den Vorlagebeschluss S 15 AS 5157/14 erarbeitete Richter Jens Petermann von der 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha. In mündlicher Verhandlung am 26. Mai 2015 hatten die ehrenamtlichen Richter Rutenbeck und Schieck mit entschieden das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
In einer Pressemitteilung des BVerfG vom 02.06.2016 wurde nun mitgeteilt, dass der Vorlagebeschluss zur Verfassungswidrigkeit von ALG II-Sanktionen als unzulässig abgewiesen wurde.
Der siebenseitige Beschluss 1 BvL 7/15 beschreibt, dass formale Fehler zur Abweisung geführt hätten. Eine dringend gebotene verfassungsrechtliche Prüfung fand nicht statt.
Allerdings gibt die Beschlussbegründung einigen Einblick und zeigt, dass die Richter ziemlich lebensfremd und hilflos unerfahren die Sanktionspraxis mit ihrem gewaltigen Missbrauchspotenzial in den Jobcentern gründlich verkennen.
„Niemand ist so blind, wie der, der nicht sehen will.“
Die Abweisung enttäuscht und demaskiert zugleich
Für Betroffene, Sozialrechtler und erfahrene Sozialberater ist diese Abweisung ein Desaster.
Die Sanktionsschikanen gehen also weiter. Die staatliche Gewaltenteilung hat keinen Einfluss auf die Inquisitoren der asozialen Arbeitsmarkt- und Verelendungspolitik. Zum Teil unzureichend qualifizierte Sachbearbeiter werden zu Handlangern instrumentalisiert und mutieren zu Häschern, Richtern und Vollstreckern in einer Person.
Perspektiven . . .
Wenn der Staat die Bürger nicht schützen will und die Gerichtsbarkeit anstelle moralischer Gewissensbindung, Strafen-Kataloge nach Zeitgeist umsetzen möchte, dann bleibt irgendwann nur noch die Selbstverteidigung nach dem Motto „Macht kaputt, was euch kaputtmacht.“
Bitter, böse und zynisch.
Georg Kreisler - Schlag sie tot (Vorsicht: Satire!!!!)
https://www.youtube.com/watch?v=1H0RqzfRCd4
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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