Analyse & Konzepte
Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept
Seit 2005 diktiert das Jobcenter MK in enger Zusammenarbeit mit dem Märkischen Kreis ( heute unter Landrat Thomas Gemke) Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte. Bis 2013 wurden die Vorgaben der ehemaligen Sozialhilfe angewandt. Dann erfolgte die Beauftragung der Fa. Analyse & Konzepte. Aber bis heute ist ausnahmslos keine Zahl gerichtsfest. Keines der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte für den Märkischen Kreis hat bisher einer ernsthaften gerichtlichen Prüfung Standgehalten. Deutschlandweit wurden die "Gefälligkeitsgutachten" dieser Firma von höheren Gerichten als nicht schlüssig abgewiesen.
15 Jahre Blendwerke!
In der Zeit der Kommunalwahlen, können die Machtverhältnisse verändert werden.
Seit Jahren spüre ich dem Thema Armut und Wohnraum nach. Diese (vermeidbare!) Verelendung im Kreis nimmt zu und der bezahlbare Wohnraum ist auch für Rentner und Studenten ein wichtiges Thema.
Bereits am 21.10.2019 hatte ich den Märkischen Kreis auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zu der "Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept" angefragt.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Märkische Kreis, das Jobcenter Märkischer Kreis und die Grundsicherungsämter haben seit Jahren Leistungsberechtigte bezüglich der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft mit Vorsatz über ihre tatsächlichen Rechtsansprüche getäuscht.
In Folge dieser Täuschung wurden mehr als 10.000 Mietsenkungsverfahren allein durch das Jobcenter Märkischer Kreis ausgelöst und eine bezifferbare Schadenssumme auf die Leistungsbezieher abgewälzt.
Bis zum heutigen Tage liegt kein rechtsgültiges Konzept für den Märkischen Kreis vor, sodass die Vorgaben des Kreises lediglich als vorläufig gelten können.
Das Rechtswörterbuch von Carl Creifeld definiert den Begriff der Betruges (StGB § 263) wie folgt:
Der äußere Tatbestand des Betrugs ist gegeben, wenn 4 Voraussetzungen erfüllt sind:
1. eine Täuschungshandlung des Täters,
2. ein dadurch hervorgerufener Irrtum des Getäuschten,
3. eine hierdurch veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten und
4. ein hierauf zurückzuführender Vermögensschaden.
Der Übersichtstabelle Kosten der Unterkunft im Programm Allegro können die folgende Werte entnommen werden:: tatsächlicher Betrag und anerkannter Betrag. Anhand dieser Daten ist die Vermögensschädigung der Getäuschten ermittelbar.
1. Liegen dem Märkischen Kreis die Rohdaten von Analyse & Konzepte vor? Ja oder nein?
2. Das LSG NRW hat in dem Verfahren L 6 AS 120/17 die Rohdaten zum Konzept 2014 angefordert, Analyse & Konzepte hat die Weigerung der Herausgabe der Rohdaten bestritten. Hat der Märkische Kreis Kenntnis von dieser Anforderung und dem Prozessgegner Jobcenter MK die Herausgabe untersagt?
3. Beabsichtigt der Märkische Kreis die durch Irreführung Getäuschten zu ermitteln und zu entschädigen? Ja oder nein?
4. Wurden in den Jahren "Einsparpotentiale" durch Täuschung bei den Kosten der Unterkunft rechnerisch ermittelt und liegen Dokumente und Beschlüsse dazu im Kreis vor?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
FragdenStaat.de
Am 21.10.2019 versuchte der Fachdienst Soziales, Bismarckstr. 17, 58762 Altena
Tel.: 02352/966-0, Fax: 02351/966-7167 meine Anfrage abzuwimmeln:
"Sehr geehrter Herr Wockelmann,
Ihre Fragen aus der o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: nein
Frage 2: nein
Frage 3: wird nicht beantwortet
Frage 4: wird nicht beantwortet"
Das nenne ich jahrelangen "vorsätzlichen Sozialleistungsbetrug".
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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