Jobcenter haben kein Interesse an selbstkritischen Fehlerdiagnosen
Vor den Sozialgerichten erstrittene Erstattungsansprüche

Immer wieder zeigen Kleine Anfragen zu Widersprüchen und Klagen gegen Jobcenter verheerende Qualifikationsdefizite. Dokumentiert sind Erfolgsraten der Kläger von ca. 40%. Dabei geht es um vollständiges Obsiegen oder Teilerfolge. 

Man muss sich das bildlich vorstellen: über Jahre backt der Bäcker 100 Brötchen und schmeißt regelmäßig 40 in die Tonne. Oder die Qualitätssicherung schickt 100er Chargen von T-Shirts an die Verkaufsstellen und immer kommen 40 als Ausschuss zurück.
Hier wäre Qualitätssicherung gefragt. Und Mitarbeiteraustausch.

Auf dem richtigen Arbeitsmarkt wären solche "Rechtsexperten" längst ausgemustert. Aussehen wie arbeitsfähig ist eben nicht genug. Manche Jobcenter müssten Konkurs anmelden.

Dabei profitieren die Jobcenter von der Furcht vieler Betroffenen vor dem Weg zum Sozialgericht.
Der Kampf um das Soziokulturelle Existenzminimum

Für die Betroffenen mag es uninteressant sein wie die Erfolgszahlen in Prozenten ausgedrückt werden. Leistungsberechtigte kämpfen um ihre ohnehin unbarmherzig klein gerechnetes Existenzminimum und müssen oft jahrelang auf Leistungen warten, die das Bundesverfassungsgericht als unverfügbar beurteilt hat.
"Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, "
BVerfG, 1 BvL 1/09, 09.02.2010

"Während des Hauptsacheverfahrens ist jedoch das Existenzminimum nicht gedeckt. Diese möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung kann nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden. Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses "Gegenwärtigkeitsprinzip" ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt

Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern."
1 BVR 569/05   

Vor den Sozialgerichten erstrittene Erstattungsansprüche

Bei Widersprüchen und Sozialklagen geht es um Geld. Es geht nicht um Gewinnmaximierung und Überfluss, sondern um Überleben am Existenzminimum. Widerspruchstellen und Sozialgerichte zeigen in der jahrelangen Verfahrensverschleppung eine offene Verachtung der vorgenannten Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Diese offene Verachtung hat "Vorbildwirkung". Das Vertrauen in den Staat und die Gerichtsbarkeit schwindet.

Nachfragen bei mehreren Jobcentern nach dem Informationsfreiheitsgesetz zeigen eine übereinstimmende Ignoranz der finanziellen Probleme der Leistungsberechtigten.
Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020)

Die Jobcenter verlieren 40% der Klagen, behaupten aber nicht zu wissen wie viel Tausend Euro an wie viel Tausend Kläger jedes Jahr erstattet werden mussten. Und Zinsen nach § 44 SGB I? 
Jede im Klageverfahren erstrittene Euro bedeutet jahrelange Unterschlagung vom Existenzminimum.

Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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