Viele Bürgergeld-Bezieher müssen bis zu 200 Euro aus den Regelleistungen zahlen

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"Jobcenter definieren eine “Angemessenheitsgrenze”, bis zu der sie die Wohnkosten für Leistungsberechtigte übernehmen. Das Problem dabei ist: Die Realmieten steigen viel schneller als die “Angemessenheit” hinterher kommt.

Leistungsberechtigte werden unter das Existenzminimum gepresst

Die Folge ist: Die Ärmsten der Armen müssen die Restmiete aus dem Regelsatz herausreißen, der bereits dem Existenzminimum für Nahrung, Kleidung und Alltag entspricht.

Die Wohnkostenlücke

Besonders in Ballungsgebieten müssen Leistungsberechtigte immer öfter Miete aus dem Regelsatz mitbezahlen – bisweilen über 200 (!) Euro.

Der Hauptgrund ist der Widerspruch zwischen “angemessenen Wohnkosten” laut Sozialgesetzbuch II und den realen Mietkosten auf dem wirklichen Wohnungsmarkt."
Viele Bürgergeld-Bezieher müssen bis zu 200 Euro aus den Regelleistungen zahlen

. . . nur ein bisschen zuzahlen?

NEIN! Wer nur wenige Euro kampflos zuzahlt, bleibt wahrscheinlich auf erheblichen Folgekosten sitzen.

"Bevor Sie eine neue Wohnung mieten, bitte ich Sie, das Mietangebot zu Prüfung Ihrer  Integrationsfachkraft vorzulegen. Mietkaution, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten darf ich nur übernehmen, wenn ich diese vorher zugesichert habe."

Leistungsberechtigte werden also aufgefordert die Zusage zum Umzug von den Jobcenter-Mitarbeitern einzuholen, die von ihren Vorgesetzten aufgefordert sind "falsche Zahlen" zu benennen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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