Jobcenter Märkischer Kreis
Ver(schw)einfachte Antrag s verfahren

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Zugegeben ich stelle fest, dass sich die Zahl meiner Tippfehler erschreckend erhöht hat. Diesen Tippfehler in der Überschrift lasse ich allerdings so stehen. Ich finde, er passt zum Thema.

Seit dem 01.04.2022 wird das Jobcenter Märkischer Kreis unter neuer Führung durch Frau Anna Markmann gelenkt. Sie wird sich einarbeiten müssen und sich dann entscheiden müssen, ob Sie dem Weg ihres Amtsvorgängers folgen will, oder nicht.

Existenzsicherung muss sichergestellt werden

Während sich in den Medien die Versprechungen der Politiker überschlagen, wuchert die Unterversorgung der Ärmsten weiter. Deutschland weit.

Und es wird auffällig, dass eine unentschuldbar hohe Zahl von Versagungsbescheiden keine Rechtsgrundlage im Gesetz findet, sondern vermutlich auf interne Weisungen der Jobcenter zurück zu führen ist. Kann man aber dafür Beweise finden?

"Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellt, muss trotz “vereinfachtem Verfahren” oft Wochen und sogar Monate auf die Leistungen warten. Oft bieten für die Zwischenzeit Jobcenter sog. Lebensmittelgutscheine an. Damit müssen sich Antragsteller allerdings nicht zufrieden geben."

ALG II-Antrag – Abgespeist mit Lebensmittelgutscheinen?

Vermehrt werden mir Fälle genannt, in denen das hiesige Jobcenter Leistungsberechtigten unter fadenscheinigen Begründungen die Existenzsicherung versagt.
Dabei zeigt sich bei einigen Jobcenter-Mitarbeitern, dass die aktuelle z.T. Corona bedingte Gesetzeslage offensichtlich nicht bekannt ist, oder aber auch vorsätzlich ignoriert werden, weil hausinterne Weisungen die Umsetzung Gesetzes verbieten. Dies kann aber z.Zt. nur vermutet werden, da Beweise fehlen.

Als ich vor Jahren Einblicke in das Schulungsmaterial des Jobcenter Märkischer Kreis bekommen wollte, stütze ich meine Anfrage auf das Informationsfreiheitsgesetz. Rückendeckung erhielt ich durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
Zu jener Zeit war Volker Riecke bereits Geschäftsführer und somit Lenker der Mitarbeiter.

Anstatt der  Rechtslage des IFG zu entsprechen wurde mitgeteilt: 
"Schließlich entstünde der ARGE Märkischer Kreis ein wirtschaftlicher Schaden im Sinne des § 8 IFG NRW. Das zeit und kostenintensiv entwickelte Schulungsmaterial erspare der ARGE wesentlich teurere externe Schulungen. Kein anderer externer Schulungsanbieter gäbe sein Schulungsmaterial aus der Hand, da andere Schulungsanbieter das Material zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil verwenden könnten."
Schulungsunterlagen der ARGE Märkischer Kreis (heute Jobcenter)

Der Landesbeauftragte sprach sich für die Herausgabe der Schulungsunterlagen aus.
"Sollten keine anderen Verweigerungsgründe des IFG NRW einer Offenlegung entgegenstehen, empfehle ich Ihnen, dem Antragsteller das Schulungsmaterial zu übersenden."

Der Ausgangspunkt der hier dokumentierten IFG-Anfrage war ein Zeitungsartikel im Iserlohner Kreisanzeiger vom 22.09.2010.
Arbeitsvermittlern droht Jobverlust, 22.09.2010

Um die neu einzuarbeitenden Mitarbeiter auf den neuesten Stand des sich stets wandelnden SGB II zu bringen, entwickelte das Jobcenter also eigenes Schulungsmaterial.
Allerdings zeigt bereits die hohe Zahl verlorener Widerspruchs- und Klageverfahren, dass sehr viele Bescheide rechtsfehlerhaft sind. Rechnet man diese Zahl hoch auf alle die Leistungsberechtigten, die erst gar keine Rechtsmittel einlegen und auf die, die nur einfältig genug sind, auf die Richtigkeit der Behördenentscheide zu vertrauen, so ist von einer Schlechtleistung auszugehen, wie sie für jede andere deutsche Behörden undenkbar ist.
Dies ist jedoch zunächst der Schlechtleistung des Gesetzes geschuldet und kann nicht den Behördenmitarbeitern allein angehängt werden. Vielmehr sind mangelhafte oder fehlerhafte Ausbildung und ein sich ständig veränderndes Gesetz verantwortlich zu machen.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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