Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter
Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden

BSG Urteil v. 04.03.2021, Az. B 11 AL 5/20 R

In einem aktuellen Rechtstipp vom 24.08.2021 wendet sich Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker dem Thema Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden zu.

Er schreibt:
„In einem aktuellen Urteil des BSG vom 04.03.2021 wurde ausdrücklich festgestellt, dass Forderungen der Jobcenter/ Bundesagentur aus Erstattungsbescheiden regelmäßig mit einer Frist von vier Jahren verjähren.

Das Bundessozialgericht führt in der Entscheidung dazu aus:

Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verwaltungsakt nach Abs 3 unanfechtbar geworden ist (§ 50 Abs 4 Satz 1 SGB X). Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß (§ 50 Abs 4 Satz 2 SGB X). § 52 SGB X bleibt unberührt (§ 50 Abs 4 Satz 3 SGB X).

Es werden demnach täglich unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen durch die Bundesagentur verschickt, in der aus alten Bescheiden Forderungen geltend gemacht werden, die eigentlich nicht mehr geltend gemacht werden können.

In mehreren Fällen konnte der Unterzeichnende bereits unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung alten Forderungen von mehreren Tausend Euro gegenüber den Betroffenen niederschlagen.“
Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden

BSG, 04.03.2021, B 11 AL 5/20 R
LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020, L 8 AL 3185/19
SG Mannheim, 14.08.2019, S 11 AL 862/19

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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