Verbesserte Förderung für Klimaschutz in Kommunen
Kommunalrichtlinie am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten
Die erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums wird deutlich ausgeweitet. „Es werden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen“, so die heimische Bundestagsabgeordnete Dagmar Freitag.
Es gibt nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen. Deutlich gesteigert wird insbesondere die Förderung im investiven Bereich. Gefördert wird auch die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte werden weiterhin bezuschusst. Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt. Die Förderung nachhaltiger Mobilität erhält ein größeres Angebot und höhere maximale Zuwendungen. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr. Für die in-situ-Stabilisierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich. Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.
Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein Erfolgsmodell: Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. In den vergangenen Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in über 8.000 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Als Unterstützungseinrichtung für Kommunen steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 für Beratung und Information zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).
Weitere Informationen zum Antragsverfahren beim PtJ unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Autor:Dagmar Freitag aus Iserlohn |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.