Immer wieder die gleichen Fehler
Unzureichende Schulung in der Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis

In einem interessanten Artikel greift Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker ein weiteres Beispiel regelmäßiger Falschbescheidung im Jobcenter Märkischer Kreis auf. Über Jahre hatte er seine Rechtsauffassung zur abschließenden Bewilligung (oder „endgültigen Festsetzung von Einkommen“) vor dem Sozialgericht Dortmund und dem LSG NRW vorgetragen.

Am 11.07.2019 hatte das BSG in einem anderen Verfahren diese Rechtsauffassung bestätigt.

RA Schulte-Bräucker schreibt:
„In einem bahnbrechenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.07.2019 wurde die Ansetzung eines Durchschnittseinkommens bei der endgültigen Festsetzung der Leistungen unabhängig von der Einkommensart festgestellt, Az. B 14 AS 44/18 R

„Es wurde gerade bei einmaligen Einkommen, wie z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Elterngeldnachzahlung, Kindergeldnachzahlung u.ä. kein stringentes Durchschnittseinkommen bei der abschließenden Festsetzung von Leistungen nach § 41 a SGB II für den gesamten Bewilligungszeitraum zu Grunde gelegt.

Aber auch z.B. Kindergelderhöhungen/Unterhaltsvorschusszahlungen zu Beginn eines Jahres wurden nicht durchgängig auf den Bewilligungszeitraum in Form eines Durchschnittseinkommens verteilt.

Damit sind diese Bescheide fehlerhaft und zu Ungunsten der Betroffenen ergangen.

Diese unrichtige Rechtsanwendung wurde durch das Bundessozialgericht ausdrücklich verworfen.“

Durchschnittseinkommen bei abschließender Bewilligung von Leistungen

Aber obwohl seit dem Urteil eigentlich Rechtsklarheit besteht, tauchen auch weiterhin regelmäßig fehlerhafte Bescheide auf. Es ist naheliegend, dass „Niemand“ im Jobcenter Märkischer Kreis persönlich für die kompetente Nachschulung der Mitarbeiter zuständig ist.

RA Schulte-Bräucker ermutigt:
„Insofern kann jedem betroffenen Leistungsbezieher nur angeraten werden, Bescheide, die seit dem Jahr 2019 ergangen sind, einer fundierten rechtlichen Überprüfung durch einen auf dem Gebiet des Sozialrechts tätigen Rechtsanwalt zu übergeben.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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