Analyse & Konzepte
Unzulässiger Trick bei Hartz IV - BSG kippt Mietobergrenzen vieler Jobcenter

Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2019 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen. 

„Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“
mdr.de

„Hartz-IV-Empfänger im ländlichen Raum können künftig in vielen Fällen einfacher umziehen. Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Es verwarf die Berechnung "angemessener Mietkosten" für mehrere Landkreise in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (Az: B 14 AS 41/18 R und weitere).“
n-tv.de

Die Klagen reichen zurück bin in das Jahr 2011 und betreffen nachfolgend aufgeführte Kreise und Zeiträume.
Jobcenter Landkreis Nienburg (August 2016 bis Juli 2017);
Jobcenter Börde (Oktober 2013 bis September 2014);
Jobcenter Salzlandkreis (Februar bis Juli 2011);
Jobcenter Landkreis Harz (2011 bis 2013);
Jobcenter Landkreis Harz (2013 und 2014);
Jobcenter Kreis Segeberg (März bis August 2013);
Quelle: BSG - Verhandlungstermine

Die Jobcenter und die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft. Hoffnung auf höhere Zuschüsse durch neue Entscheidungen des Bundessozialgerichts
Stefan Sell

Die Entscheidungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Märkischen Kreis (ab 2014) haben.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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