LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022
Unterkunftskosten im Märkischen Kreis für Empfänger nach Leistungen des SGB II/ SGB XII zu niedrig
Der Märkischen Kreis verfügt über kein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Jeder der anderes behauptet lügt.
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 26/2022
LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022
"Daraus folgt, dass aufgrund der fehlenden Schlüssigkeit die Werte nach dem Wohngeldgesetz zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % als Kosten der Unterkunft für die Leistungsbezieher und damit auch die Klägerin zu gewähren sind.
Damit dürfte bis auf weiteres für Leistungsempfänger keine Kürzung der Kosten der Unterkunft mehr möglich sein, weil bis heute aus Sicht des Unterzeichnenden kein schlüssiges Konzept des Jobcenters Märkischer Kreis bzw. des Märkischen Kreises vorliegt, weil auch die nachfolgenden Konzepte in den Folgejahren nach den gleichen Maßstäben entwickelt worden sein dürften.
Eine Revision gegen die Entscheidung wurde in dem Urteil am heutigen Tage nicht zugelassen."
Quelle: RA Lars Schulte-Bräucker
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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