Gefakete Anschuldigungen
Unredliche Tricksereien beim Jobcenter MK mit Bußgeldern
Am 19.04.2021 wurde vor dem Amtsgericht Iserlohn ein weiteres vom Jobcenter Märkischer Kreis provoziertes Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine Leistungsberechtigte verhandelt und nach 20 Minuten eingestellt.
Der behauptete Vorwurf im Bußgeldbescheid vom 10.10.2019 lautet:
„Nach meinen Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
Nach den Feststellungen haben Sie am 09.04.2018 eine Beschäftigung bei der Firma Märkische … aufgenommen.
Diesen Sachverhalt haben Sie nicht rechtzeitig mitgeteilt, denn Sie reichen den Arbeitsvertrag erst am 04.05.2018 ein.
Bei AntragsteIlung erklärten Sie, dass Ihnen bekannt sei, dass Sie dem Jobcenter MK unverzüglich alle Veränderungen, insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, anzuzeigen haben, die gegenüber den im Antrag angegebenen Verhältnissen eintreten.
Aufgrund der verspäteten Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.04.2018 bis 31.05.2018 in Höhe von 703,48 Euro zu Unrecht erhalten.“
Merkblatt Januar 2021
Nichtstun & Fordern & Fordern & Anschwärzen
Anstelle einer Geste der Wertschätzung für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme kam also eine Bußgeldforderung. Die darin erhobenen Vorwürfe erwiesen sich allerdings als nicht haltbar.
Eine verspätete Mitteilung ist nicht erfolgt. Die Anrufe bei der Jobcenter-Hotline waren erfolglos geblieben. Rückrufe gab es nicht. Fehlende Erreichbarkeit des Jobcenters ist gerade keine „verspätete Mitteilung“.
Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker skizzierte mit knappen Worten warum eine Überzahlung ohnehin nicht hätte vermieden werden können.
Die Zahlungsanweisungen der Jobcenter erfolgen in der Regel ab dem 20. des Monats, so dass behauptete „Überzahlungen“ sehr oft unvermeidbar sind.
In diesem speziellen Einzelfall waren vom 19.04.2019 Karfreitag – Ostermontag (22.04.2019) weitere Arbeitsfreie Tage zu berücksichtigen.
Im weiteren stellte RA Schulte-Bräucker eine seit Monaten gängige Verfahrenspraxis der Jobcenter vor, dass schriftlich eingereichte Mitteilungen zunächst an ein Scancenter z.B. in Köln weitergeleitet würden, wo sie eingelesen und dann in digitalisierter Form an die Jobcenter übertragen würden. Auf diese Weise können schnell verzögerte Mitteilungen bis zu 7 Tagen entstehen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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