Unmöglicher Fragebogen – Jobcentermitarbeiter aus Stade fragt Frau über ihr Sexleben aus

Als Rechtsanwalt Jan Strassmann aus Bremen am 19.10.2016 einen „Zusatzfragebogen – ungeborene Kinder –„ öffentlich machte, löste das Formular in den sozialen Netzwerken heftige Empörung aus. Der Fragebogen trug das offizielle Logo des Jobcenter Stade und richtete sich an eine junge, schwangere Frau in der Absicht den unbekannten Kindesvater zu ermitteln.

Im Fragebogen heißt es wörtlich:
„Während der gesetzlichen Empfängniszeit habe ich mit folgenden Männern Geschlechtsverkehr gehabt (Name, Vorname, Geb.-Datum):
1.
2.
3.

Sofern keine Angaben zum Kindesvater gemacht werden können, bitte ich die Gründe ausführlich und nachvollziehbar darzulegen:
……………………….

Zur Ermittlung des Kindesvaters habe ich folgende intensive Nachforschungen angestellt:
……………………….

Der Fragebogen suggeriert zudem eine Informations- und Mitwirkungspflicht.

Als die Frau sich weigerte, die Fragen zu beantworten, veranlasste der Sachbearbeiter die komplette Einstellung der Leistungen. Bereits die gedankenlose Umsetzung machte die Kollegen zu Mittätern.

Geschäftsführer räumt Fehler ein

Inzwischen hat auch der Geschäftsführer des Jobcenters, Friedhelm Keiser reagiert und sich bei der betroffenen Person entschuldigt. Der Fragebogen sei unzulässig, teilte er den Medien mit.

In einer eigenen Presseinformation des Jobcenter Stade vom 25.10.2016 heißt es:
„Solche persönlichen Fragen dürfen wir nicht stellen“

Jobcenter Stade hat Fragebogen zum Kindsvater zurückgezogen, Geschäftsführer Friedhelm Keiser entschuldigt sich bei betroffener Grundsicherungsempfängerin.

Im Jobcenter Stade wurde einer Kundin ein unzulässiger Fragebogen mit intimen Fragen zugeschickt. Ein Mitarbeiter hatte diesen selbst entworfen und darin nach den möglichen Vätern ihres Kindes gefragt. Er hatte sich dabei an Fragen orientiert, die Jugendämter stellen dürfen, um unbekannte unterhaltspflichtige Väter zu ermitteln. Vergleichbare Fragen hatte er mit dem Logo des Jobcenters versehen und an die Kundin geschickt.

Auch im Märkischen Kreis . . .

Bereits mehrfach wurden auch im Jobcenter Märkischer Kreis erhebliche Datenschutzverletzungen und Kompetenzüberschreitungen öffentlich gemacht und gerügt. So ist z.B. ein hauseigener Fragebogen zu Bedarfsgemeinschaften für einen juristisch unbedarften Laien zweischneidig formuliert und kann bei leichtfertiger Beantwortung zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

Aber auch die rechtsgrundlos behauptete Anmaßung von Hausrecht in einer Außenanlage des Jobcenters Märkischer Kreis wurde nie widerlegt.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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