Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen im Märkischen Kreis gesichert
Das Bundeskabinett hat heute das Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen. Teil dieses Gesetzes ist die Entfristung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) sowie finanzielle Aufstockung auf 65 Mio. Euro jährlich ab 2023.
„Im Märkischen Kreis gibt es in Iserlohn eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle“ und somit ein zentral erreichbares Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörige. Für alle dort Aktiven sowie Ratsuchenden ist das heute, dank der durch die SPD durchgesetzten Entfristung sowie finanziellen Aufstockung der EUTBs, ein richtig guter Tag“, erläutert Dagmar Freitag.
In den EUTBs werden Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige insbesondere durch Menschen mit Behinderungen beraten (sogenanntes „Peer Counseling“). Dadurch wird ein partnerschaftlicher und niedrigschwelliger Austausch auf Augenhöhe ermöglicht. Die kostenfreie Beratung umfasst alle Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und informiert über mögliche Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern, zu Ansprechpartnern und den zuständigen Rehabilitationsträgern. Bisher war dieses Angebot bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
„Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung leistet einen wichtigen Beitrag, damit Betroffene ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele auch mit bzw. trotz Beeinträchtigung verwirklichen können. Sie erfahren dabei wertvolle Unterstützung, wie sie ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen können“, so die heimische Bundestagsabgeordnete Dagmar Freitag.
Foto: Die Hoffotografen
Autor:Dagmar Freitag aus Iserlohn |
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