Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter
Umzug ohne Genehmigung
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Wer von Sozialleistungen abhängig ist, verliert viele Rechte. So müssen Menschen, die eine neue Wohnung anmieten müssen bei einem Jobcentermitarbeiter nachfragen, ob sie eine konkrete Wohnung anmieten dürfen.
Und sie dürfen beim Jobcenter Märkischer Kreis sicher sein, dass sie falsch beraten werden.
Das Jobcenter hat kein schlüssiges Konzept. Aber die Mitarbeiter sind angewiesen worden die Leistungsberechtigten über die zu genehmigende Miethöhe zu belügen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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