Übersicht der neuen Regelsätze ab 01.01.2014

Eine kurze Übersicht der neuen Regelsätze hat die Erwerbslosen Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Berlin veröffentlicht.
Quelle

Ausführlichere Informationen zur Ermittlung der einzelnen Regelsatzkomponenten finden sich im 164-seitigen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 26.10.2010.

Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen
und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Die Weiterentwicklung der Höhe der Sozialleistungen sollte jährlich fortgeschrieben werden und sich am realen Bedarf auf einer nachvollziehbaren Ermittlung orientieren.

Der Bildungsanteil für alleinstehende Erwerbslose z.B. schlägt mit gerade mal 1,50 € im Monat zu Buche.

Nikotin und alkoholische Getränke wurden ersatzlos gestrichen, was eine weitere Kürzung des Existenzminimums ist.

Der Stromanteil für einen allein lebenden 24 Jährigen wurde mit 24,33 € ermittelt. Bei Alleinstehenden über 25 Jahre dürfen für 30,39 € verbraucht werden.
Der Durchschnittsverbrauch für Singelhaushalte liegt bei 1.500 kWh.

Ein kurzer "Verivox-Vergleich" vom heutigen Tag zwischen dem lokalen Anbieter und dem billigsten Anbieter (einschließlich einmaliger Wechselprämie) weist bei gleicher Verbrauchsabnahme monatliche Abschläge von 30,56 € bzw. 44,74 € aus.

Seit der Einführung von Hartz IV wurde das "Existenzminimum" jährlich beschnitten und der Kaufkraftverlust kennt nur eine Richtung: Armut.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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