Analyse & Konzepte
Über viele Jahre falsche Zahlen - nur Kläger dürfen sich über Erstattungen freuen
Noch am 17.05.2017 betrieb die Hamburger Firma Analyse & Konzepte Eigenwerbung für ihre "Gefälligkeitsgutachten" mit denen deutschlandweit Leistungsberechtigte um Hunderttausende von Euro betrogen wurden.
Die damals aufgeführten "Positiven Entscheidungen zu schlüssigen Konzepte von Analyse & Konzepte" sind längst überholt.
Am 01.12.2016 verhandelte die 19. Kammer des Sozialgerichts Dortmund in drei Verfahren (S 19 AS 965/15; S 19 AS 3392/15; S 19 AS 4282/15) über die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis. Eine inhaltliche Prüfung der korrekten Anwendung des erhobenen Datenmaterials erfolgte allerdings nicht. Es lag gar nicht vor. (S 19 AS 4276/16, Unna)
Allerdings haben zwei Entscheidungen der 19. Kammer dennoch "Rechtskraft erhalten", ohne dass der damals zuständige Richter Lund die Rohdaten auch nur angefordert hatte. Die Rechtanwält'innen hatten kapituliert und auf Rechtmittel verzichtet. Nur das Verfahren S 19 AS 3392/15 wurde mit einer Beschwerde angegriffen und blieb unter dem Az.: L 6 AS 120/17 erfolgreich.
Bisher wurde kein weiterer Konzept-Entwurf einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Vor diesem Hintergrund müssen alle Wohnkosten nach WoGG § 12 plus 10% Sicherheitszuschlag berechnet werden.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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